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Thema: Nach Unfall: Wiener Verkehrsbetrieb stoppt autonome Busse

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Erfahrener Benutzer Robotik Einstein
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    weit weg von nahe Bonn
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    Laut Gesetz geht von Kfzs juristisch grundsätzlich IMMER eine Gefährdung aus, auch beim regelrechten Betrieb, und daher besteht hier juristisch IMMER eine Gefährdungshaftung
    Das habeich ja nicht behauptet, ich hab ja gesagt der "schwerere" TEilnehmer am Unfall trägt immer einwe gewisse Mitschuld aber ich war der Meinung nur solange keine grobe Fahrlässigkeit beim "Verursacher" nachgewiesen wird

    Ich hatte eine Situation bei meinem Vater der seinerseits nicht richtig aufgepast hat und dann stehend die Schnauze von einem LKW rasiert bekommen hat weil er zu weit auf die Straße gerollt war ... aber der LKW hätte es erkennen udn bremsen oder ausweichen oder wenigstens Hupen können und deswegen wurde es am Ende 50:50


    Achtung es kommt immer extrem vieles aus der Umgebung eds Unfalls mit dazu
    Es gibt 10 Sorten von Menschen: Die einen können binär zählen, die anderen
    nicht.

  2. #2
    HaWe
    Gast
    Zitat Zitat von Ceos Beitrag anzeigen
    Das habeich ja nicht behauptet, ich hab ja gesagt der "schwerere" TEilnehmer am Unfall trägt immer einwe gewisse Mitschuld aber ich war der Meinung nur solange keine grobe Fahrlässigkeit beim "Verursacher" nachgewiesen wird
    ja, und wenn man davon ausgeht, dass von Kfzs juristisch grundsätzlich IMMER eine Gefährdung ausgeht, folgt dann erst der 2. Schritt:
    Abklärung der Schuldfrage und ggf. Teilschuld.
    Dabei ist auch entscheidend: wenn der Halter und Betreiber wissen muss, dass von seinem Kfz IMMER eine Gefährdung ausgeht, hat er dann alle mögliche Vorsorge getragen, um alles mögliche an Gefahren, Schäden und Störungen auch vorrauschauend zu vermeiden, wie es in §1 der StVO vorgeschrieben ist (z.B. Geräusche beim Fahren als Warnsignal)?

    Ich vermute, Gerichte werden in dem Fall der hier beschrieben war mit E-Bus und Fußgänger mit Handy das nicht unbedingt immer als alleinige Schuld des Fußgängers beurteilen, auch nicht, wenn er aufs Handy guckt, zumindest nicht nach deutschem Recht - mal gucken, was die Österreicher in diesem Einzelfall sagen, aber hier kenne ich ja auch nicht zweifelsfrei alle Details.

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