Super, danke!

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(2) Bestreitet der Arbeitgeber nicht innerhalb von drei Monaten nach Zugang der Mitteilung durch Erklärung in Textform an den Arbeitnehmer, dass die ihm mitgeteilte Erfindung frei sei, so kann die Erfindung nicht mehr als Diensterfindung in Anspruch genommen werden
Unglaublich!


Das Gesetz verlangt vom Arbeitnehmer seine Erfindung unverzüglich mitzuteilen und räumt dem Arbeitgeber ein, sich 12 Wochen überlegen zu dürfen, ob der z.B. diese Erfindung schon früher gemacht hat.


Heute, zu Zeiten der Minijobs: ich habe 2 oder sogar mehr Jobs, um als "Erfinder" meinen Lebensunterhalt zu finanzieren.
Streiten sich dann die Arbeitgeber um meine Erfindungen? - Stelle ich mir interessant vor!



MfG

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Wie ist das im Land der unebgrenzten Möglichkeiten geregelt, das Herr Trump jetzt regiert?