Hi syndrome,

ein erster Schritt zum Überwachen wäre es, wenn man einen Einzelverbindungsnachweis für die Telefonrechnung beantragt, oder wenn schon vorhanden, kontrolliert. Der Einzelverbindungsnachweis kann auch mit vollständiger Nummer bis in die Nebenstellen angefertigt werden. Das muss nur beim T-Punkt beantragt werden. Ich bin mir jetzt aber nicht sicher, ob die Einrichtung etwas kostet.

Der Vorschlag scheidet natürlich aus, wenn ihr getrennte Wohnungen habt.

Ein klärendes Gespräch mit Deinem Bruder sollte die erste Wahl sein.

Unrecht kann man nicht mit Unrecht bekämpfen.

Wenn Du illegale Mittel einsetzt begibst Du dich nur auf das niedrige Niveau des Schuldigen. (Ohne Deinen Bruder beschuldigen zu wollen)

Wenn Du darüber informiert bist, das jemand ein Verbrechen begeht, (Nötigung ist ein Verbrechen nach Strafgesetzbuch, d.h es drohen Geldstrafe oder Gefängnis) bist Du verpflichtet dieses Verbrechen anzuzeigen oder abzustellen. Sonst machst Du Dich der Mittätershaft schuldig. Wenn dein Bruder jünger als 14 Jahre ist können Deine Eltern haftbar gemacht werden.

Ich hoffe, das dies alles nur ein Missverständniss ist. Reden mit allen Beteiligten an einem runden Tisch kann Wunder bewirken.

Respekt : Es ist schwer sich gegen Fremde zu stellen. Sich gegen ein Familienmitglied zu stellen braucht Mut und Entschlossenheit. All zu oft wird Unrecht in der Familie unter den Teppich gekehrt.

Viele Grüße
Klaus