Es geht darum, dass man heute Dinge gut selbst herstellen kann. 3D-Drucker sind besser geworden und für gewisse Anwendungszwecke sind diese Druckteile durchaus zufriedenstellend. Die Frage ist, inwiefern man mal eben, etwas verkaufen kann und darf. Dabei geht es ja zunächst mal von D aus in die EU. Wenn nicht anders machbar, müssen die Teile dann eben einzeln als Bausatz verkauft werden. Also mechanische Teile, Schrauben, Platine, Sockel, Widerstände, Transistoren etc. alles als Einzelteile.
Jetzt machen mir nur die Bauprodukte etwas Kopfschmerzen, weil ich das noch nicht verstehe. Kann vielleicht sein, dass eine Maschine / Gerät dass zusammengebaut werden soll, dann tatsächlich unter diese Verordnung fällt. Würde das mit dem Bauprodukt zutreffend sein, fielen auch Bausätze darunter.
Da gab es diese Regel, wenn Du ein Gerät nicht fertig zusammengebaut in den Handel bringst, dass es auch nicht zertifiziert sein muss. Weiß aber nicht mehr, in welchem Zusammenhang wofür genau das gilt. Gilt offenbar aber zum Beispiel nicht für 3D-Drucker, siehe Prusa.