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Thema: großes Abenteuer gestartet

Baum-Darstellung

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  1. #9
    Erfahrener Benutzer Robotik Einstein
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    Zitat Zitat von Gnom67 Beitrag anzeigen
    Ab 1.7.21 gilt die Neuregelung. .... Ob und wie viel Gebühren DHL auf den einen € Einfuhrumsatzsteuer draufhaut, werden wir sehen.
    Um anfallende Zölle, Steuern und Gebühren zu verauslagen, stellt die DHL Express Germany GmbH im Rahmen der Verzollung Kapital bereit. Diese Kosten werden zuzüglich einer Kapitalbereitstellungsprovision in Höhe von 2% der verauslagten Einfuhrabgaben, mind. jedoch 12,50 € zzgl. MwSt., pro abgefertigter Sendung berechnet.
    Mal sehen, wie das dann ab 1.7. so funktionieren soll:

    https://www.deutschepost.de/de/b/bri...ngen-2021.html


    Was meinen Fall jetzt anbetrifft, bin ich mal gespannt. Denn der Warenwert liegt noch unter 20€, bei $22.05. Die Sendung wäre ja so gesehen gar nicht zu versteuern. Weshalb die Ware durch DHL, als Dienstleister, dennoch verzollt werden soll, habe ich auch noch nicht verstanden. Aber ich gehe mal davon aus, dass DHL die Gebühren für die Abwicklung kassiert, auch wenn noch die 22€-Warenwert-Regelung gilt. Das merkwürdige und zugleich nicht änderbare ist, dass DHL eine Verzollung verlangt. D.h. es ist ein Online-Formular auszufüllen, bei dem "verzollen" ausgewählt werden muss, sonst kann man das Formular nicht abschicken. Bleibt die Ware bei DHL in Leipzig liegen, werden Lagergebühren erhoben, ab einem bestimmten Tag. Komischer Weise war das bei nicht bestückten Platinen nicht so. Wenn ich die unbestückt bekommen habe (auch mal 10 Stück), wurden die nie versteuert oder dieses Zollformular verlangt.

    Nochmals nachgeforscht und gefunden: https://www.dhl.de/de/geschaeftskund...ng/import.html

    ZOLLBEFREIUNG UND MÜNDLICHES EINFUHRVERFAHREN - UNTER 22 EUR

    Warenwert unter 22 EUR: Sendungen werden mündlich bzw. konkludent beim Zollamt angemeldet.



    • Keine Einfuhrabgaben aufgrund des geringen Warenwertes
    • Keine elektronische Zollanmeldung, d. h. kein Abgabenbescheid oder schriftlicher Nachweis über die Zollabfertigung


    Warenwert zwischen 22 und 150 EUR
    : Sendungen müssen elektronisch angemeldet werden. Diese sind zollfrei, aber es fällt Einfuhrumsatzsteuer an.
    Weiterhin können Waren, die bestimmte Kriterien erfüllen, u. a. aufgrund von Regelungen in der Zollbefreiungs-Verordnung abgabenfrei eingeführt werden. Dies sind z. B.

    • Warenmuster zur Ansicht, sofern besonders hergerichtet oder max. 5 Stück pro Sorte mit einem Gesamwert von max. 50 EUR
    • Waren zur unentgeltlichen Verteilung auf Messen
    • Waren zur Prüfung oder Analyse (Erprobungswaren)






    Nicht zu vergessen auch dies:

    Um eine schnelle und reibungslose Zollabfertigung zu ermöglichen, benötigt DHL Express für jede Einfuhrsendung eine Handels- oder Proformarechnung und eine Importanweisung vom Importeur.

    ...

    DHL Express übernimmt gerne die Zollabfertigung für Sie. Dafür benötigt DHL Express eine schriftliche Importanweisung mit einer der folgenden Optionen:

    • Zollabfertigung zum freien Verkehr; auch Rückwarenabfertigung (entgeltpflichtig)
    hier genau: Zollabfertigung zum freien Verkehr; auch Rückwarenabfertigung (entgeltpflichtig)

    Demnach fallen die ~14€ dennoch an, wenn man das bei DHL in Auftrag gibt. Wenn, muss man sehen, dass man das vorher verzollen lässt, durch den Lieferanten irgendwie. Da müsste man sehen, was unterm Strich dann mehr kostet. Ab 1.7.2021 ist es ja sowieso anders.


    ---

    Nachtrag:

    Habe bei DHL Express angerufen. Die Auskunft: man würde da nochmals drüber schauen, dann würde das evtl. korrigiert. Die Gebühren sollten dann auch nicht anfallen, weil man das sehen sollte, dass das ein Fehler von DHL Express war. Ursache für die Verzögerung war jetzt, dass dort ein Mitarbeiter die Gesamtsumme der Rechnung eingegeben hat, die ja die Versandkosten enthält, nicht den tatsächlichen Warenwert, nach dem sich das Prozedere richtet.
    Geändert von Moppi (06.04.2021 um 07:55 Uhr)

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