Hallo Zusammen,
mein erster Post in diesem Forum behandelt geht sofort ins Eingemachte...Ich hoffe, ich bin in diesem Forum richtig, hab sonst keine passende Rubrik zu dem Thema gefunden:
O.g. Norm gibt bei dem Sicherheitslevel folgendes an:
- Kap 5.4.2: min. PL = d
- Kap 5.4.3: Eine Risikobeurteilung kann ergeben, daß ein anderer PL maßgebend ist.
Zu dem PL hätte ich folgenden Ansatz gewählt:
- Schwere der Verletzung: S2 (hoch)
- Expositionsdauer: Zugegeben ein Streitpunkt F1 (selten) oder F2 (hoch)
- Ausweichmöglichkeit: P2 (kaum möglich)
--> PL=d, wenn Expositionsdauer selten
--> PL=e, wenn Expositionsdauer hoch
Grundsätzlich verstehe ich die Festlegung des PL gem. 5.4.2 nicht, wenn im Folgekapitel (eigentlich nichtssagend, da RB's sowieso durchgeführt werden müssen) steht, daß eine RB durchaus einen anderen Wert ergeben kann (eher höher als niedriger).
Wie sind eure Erfahrungen hierzu? Man müsste ja in der RB sowieso festhalten, wie man gerade auf einen niedrigeren Wert bzgl. Expositionsdauer kommt; was hindert mich daran, meinetwegen zur Prozessbeobachtung, direkt vor dem Schutzzaun (der bei "Durchdrehen" der Robotersteuerung mühelos durchbrochen werden kann) zu stehen, und damit eine hohe Expositionsdauer (und damit PL=e) zu erreichen?
Danke für die Rückmeldungen!
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