Wer in Vollzeit zuhause privat eine Person pflegt, was meist rund um die Uhr geht, dann muss er dies, per Gesetzbuch, ehrenamtlich tun. Also ohne jede Bezahlung. Zwar gibt es Pflegegeld, aber oft wird dieses auch für die Pflege benötigt. Denn man glaubt gar nicht, was ein Pflegebedürftiger nebenbei alles bezahlen muss. Die pflegende Person arbeitet für Nichts - außer Rentenbeiträge, nur dafür, dass sie die Situation zuhause so erträglich wie möglich macht. Das Tag für Tag. Oft für den geliebten Ehepartner, den ein Schicksalsschlag ereilte. Wenn allerdings ein Mensch der seinen Partner so zuhause pflegt, keinen Einkommensanspruch gegenüber dem Staat hat, wo bleibt dann seine Würde? Die Würde des Menschen ist unantastbar - Grundgesetz. Warum sollte jemand eigentlich einen Anspruch auf Einkommen gegenüber dem Staar haben, wenn er zuhause seinen Ehepartner pflegt? Vielleicht sollte er arbeiten gehen und den Partner in einem Heim unterbringen!? Falls man so denkt, vergisst man, dass diese Pflegeperson - wie sie richtig heißt - zumindest das Geld für das Heim spart (ca. 3000,- pro Monat, bei Pflegegrad 4, was Vollzeitpflege entspricht). Das sind pro Jahr gute 35.000 Eur, die eine Person so dem Staat erspart, weil sie ehrenamtlich tätig ist. Wäre es da nicht gerecht und der Würde des Menschen entsprechend, wenigstens dafür ein Grundeinkommen, von meinetwegen 1500 Eur im Monat, zu zahlen?
Gruß, Moppi
Lesezeichen