genau, stimmt alles, was Moppi sagt.
Für newbies:
einem Schrittmotor sagst du nur: mache (meinetwegen) 100 kleine Dreh-Schritte vorwärts. Ob er da ankommt, weißt du nicht - wenn was hängt oder sperrt oder die die Datenübertragung aussetzt, kann es sein, dass er nur 23 gemacht hat; du weißt es nicht, weil er keine Rückmeldung darüber gibt. Außerem sind Schrittmotore vergleichsweise schwach, schwer und teuer.
Das Einzige, was zemlich sicher Rückmeldunen über die Drehposition geben kann, sind Drehencoder (Rotationsencoder, d.h. 2 etwas versetzte einfache Encoder, damit man auch die Drehrichtung und auch passive Verstellung und Nachlauf /Rücklauf erkennen kann); Drehencoder brauchen mindestens eine Start-Kalibrierung, meist durch einen End-Taster.
Servos machen das etwas zuverlässiger als Schrittmotore, immerhin haben manche (!) eine Rückmeldeleitung über die momentane Stellung - aber längst nicht alle, und es gibt auch verschiedene, u.U. ungeeignete Bauformen (zu schwach, drehen telw. nur begrenzte Winkel bis 270°, oder aber es sind prinzipiell auch nur Gleichstrommotore mit Encoder.
Gleichstrom-Motore mit Drehencoder sind also für deine Zwecke den reinen Schrittmotoren ohne Encoder weit überlegen, und genau die würde ich dir empfehlen.
Wenn du dich noch nicht mit so etwas programmtechnisch beschäftigst hast: rechne mal mit mind. 1/2 Jahr, bis zu es beherrschst. Hinzu kommt die mechanische Seite.
Dafür ist es wichtig, Drehmoment und Drehzahl zu wissen, die man brauchen wird. denn erst dann kann man sich nach geeigneten Typen umsehen.
PS,
Arbeitsschutz betrifft neben Inhaber und (mitarbeitenden) Familienmitgliedern auch die Putzfrau, externe Boten, Handwerker, Freunde und Besucher. Und die Krankenversicherung zahlt keine Unfallschäden, und die Unfallversicherungen haben sehr gewiefte Gutachter, denn sie zahlen nicht gern hunderttausende oder gar Millionen Euronen im Falle der Inanspruchnahme für Arztkosten, Krankenhaus , Reha, Pflege und Berufsunfähigkeitsrente (siehe Kfz-Versicherungen bei Personenschaden).
Stell dir mal vor, du bist es, dem da was passiert, und du verlierst eine Hand, oder wirst den Rest deines Lebens arbeitsunfähig, berufsunfähig oder zum Dauer-Pflegefall - oder dein Vater, deine Frau, deine Mutter, evtl. Kinder oder ein Freund (und beim Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf).
Das juristische Zauberwort heißt hier "Gefährdungshaftung", und du bist bei techn. Anlagen gesetzich verpflichtet, eine entsprechende Haftpflicht- samt Unfallversicherung dafür abzuschlißen, die Sach- und Personenschäden bei Dritten abdeckt (so wie beim Auto) - wenn du es nicht tust, machst du dich strafbar. Bei abgenommenen, zertifizierten Anlagen in der Firma (durch TÜV etc.) übernimmt das dann z.B. für Firmenmitarbeiter auch automatisch die gesetzliche Arbeitsschutzversicherung (= betriebl. Unfallversicherung/BG), die ihr sowieso schon habt.
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