Das passt keinesfalls zum Grundgedanken des Patentwesens!.. seh ich das als einen Fall von Patenttrolltum .. daß ein Patent automatisch verfällt, wenn es 5 Jahre nach Anmeldung nicht kommerziell genutzt wird.
Es kommt häufig genug vor, dass erst nach vielen Jahren das Patent tatsächlich greift - wenn zB noch viel technisches Knowhow für die Realisierung reingesteckt werden muss. Daher auch die oft etwas verklausulierte Beschreibung des eigentlichen Gegenstandes der Erfindung - obwohl gefordert wird, dass ein fundiert unterrichteter Kenner des speziellen Fachgebietes grad noch nicht von selbst auf die Patentidee kommt (Erfindungshöhe).
Und es gibt auch notwendigerweise manche Patente als reine Schutzpatente, um eine (die primäre) konkurrierende Variante zu schützen, wenn man z.B. im Laufe der Entwicklung auf verschiedene patentfähige Varianten von selbst gekommen ist.
Erfinden und realisieren sind oft zwei Paar Schuhe. Schau Dir mal die Geschichte der Flüssigkristallanzeigen (LCD) an. Die erste Beschreibung der Flüssigkristalle stammt von 1904, in den dreissiger Jahren ein erstes Anwendungspatent und ein weiteres, das wirklich wichtige Anwendungspatent von 1970. Noch auf der Achema 1971 hatte ich beim Aussteller Merck KGaA einen schwarzen Plastikstreifen geschenkt bekommen, der bei Temperaturen zwischen etwa 15°C bis 30°C Farbumschläge anzeigte. Das war ein Gimmick das eher zu dem Zweck verteilt wurde um Anwendungsideen zu suchen. Die dramatische Verbreitung diese Anzeigetechnologie war damals kaum absehbar.
Dazu passt dann Dein Vorschlag meiner Meinung nach nicht wirklich.
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