Tja das ist das Problem mit grundsätzlichen Dingen.
Das hier ist z.B. einfach nur falsch.
Ja ein Arbeitnehmer ist nach BGB ein Erfüllungsgehilfe des unternehmens.
Und Ja ein Arbeitnehmer in einem lohnabhängigen Arbeitsverhältniss ist prinzipiell weisungsgebunden gegenüber seinen disziplinarischen und fachlichen Vorgesetzten.
Ein Arbeitnehmer ist aber auch verpflichtet schaden vom Unternehmen abzuwenden, das durch sein tun oder auch durch Unterlassung entstehen kann.
Nimmt ein Arbeitnehmer also einen Arbeitsauftrag an und der Vorgesetzte kann später vor Gericht glaubhaft machen, das der Arbeitnehmer den Eindruck vermittelt hat die notwendige Kompetenz zu besitzen, diese aber nicht hatte, fällt das durchaus auf den Arbeitnehmer zurück und die Firma kann sie aus der Sache rausziehen.
Dehalb bei einem Hobbyprojekt ist der Ansatz ich bastel mal so vor mich hin bis ich schlauer bin, durchaus der probate Weg. Bei einem Projekt in einer Firma (wird leider zu oft genau so gemacht) ist das nur egal wenn es keine Probleme gibt. Geht was schief, dann gute Nacht.
Da ist es auch egal, das man dann eventuell gar nicht mehr bei dem Unternehmen ist.
Das noch weitere Daten notwendig sind um bei diesem konkreten Projekt helfen zu können wurde ja bereits mehrfach geschrieben.
Ob der TO aber überhaupt weiter Daten liefern kann oder darf ist noch nicht bekannt.
Aber unabhängig von seinen Informationen, kann er doch aus der Fülle der Posts und den teilweise enthaltenen praktischen Beispielen schon Informationen für sich rausziehen.
Von Daher halte ich es durchaus für sinnvoll jemanden, der nach eigenem Bekunden wenig von diesem Gebiet weis, gleich von Anfang an auf die Fallstricke hinzuweisen.
Bringt ja nichts, wenn in deren Unkenntniss Tage oder Wochen vor sich hin gearbeitet wird nur um dann festzustellen das war jetzt alles nur verbranntes Geld.
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