Das denke ich auch, der alte VW Käfer, der mit der geteilten Heckscheibe hatte ca. 17kW.
So richtig verstehe ich diese Liste nicht. Ein Handy mit mit Navi-Software (Fahrrad-Version) passt irgendwie zu GPS. Der Sinn von Kamera, Gyroskop und USV erschließt sich mir nicht. Eine Steuerung zum Fahren (rechts, links vorwärts und rückwärts) wird er wohl haben.
MfG Klebwax
Strom fließt auch durch krumme Drähte !
Hm, da die Dinger ja von hause aus schon bis 1,4kW haben (15km/h Variante), hätte ich jetzt doch mit 36kW gerechnet. Bei einer knappen Verdreifachung dürfte der finanzielle Rahmen um das dann tatsächlich auch benutzen zu dürfen, sprich die Bedingungen der FZV zu erfüllen, weit jenseits eines reelen Kosten-Nutzen Verhältnisses liegen.
Neben den üblichen 6km/h und 15km/h Varianten gibt es ja bereits 25km/h Varianten für unter 10.000€.
Bsp.: https://rehashop.de/mobilitaet/elekt...FZYK0wodRF8KHw
3,6kW geteilt durch 3 sind doch 1,2kW.
Wenn man neben den Materialkosten noch die Kosten bedenkt die man bei so einem Umbau für alle Abnahmen hat.
Angefangen von der Stabilität des Chassis passend zur stärkeren Motorisierung, über alle Sicherheitssysteme (Bremsen, Not-Aus, etc.) bis zur Steuerung.
Kommt man auf mindestens 10.000€ damit man damit auch am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf.
Bei einem Umbau auf 36kW sind bis auf die Bautelkosten mit den selben Kosten zu rechnen, Da würde das sich relativieren.
Wobei man trotz dann bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von über 60km/h nicht unbedingt auf die Autobahn begeben sollte. (aus eigenem Interesse)
Da man ein Einzelstück baut, kann man nciht wie bei der Serienfertigung einfach eine Crashtest Serie durchführen.
Also muß man die gesamte Konstruktion neu berechnen und möglicht an 3D-Modellen FEM Simulationen durchführen.
Sofern man nicht grade selbst die entsprechende Software und Hardware hat, lässt sich das ein Ingenieurbüro gut bezahlen.
Ich habe mal wieder den Eindruck, dass die Diskussion ein wenig sehr ins Spekulativ-Fantastische ausartet, zumindest teilweise, schwerpunktmäßig.
Lassen wir den OP doch erstmal antworten, ob er sich nicht wirklich mit den 36 vs. 3,6kW verschrieben hat, bevor man über Crashtests, 60 km/h und Autobahn redet...
Alternativ geht ja vlt auch sowieso immer noch ein auf 10 oder 15 oder max. 25 km/h gedrosseltes Gerät, über das man wenigstens nachdenken könnte. Für Mofageschwindigkeit (und sogar wie für Pedelecs bis 40 km/h) sind ja durchaus andere Zulassungsvorschriften denkbar.
Was genau er für ein Fahrgerät meint, hat er ja auch noch nicht geschrieben, geschweige denn was er mit den Sensoren und den Arduinos und dem Pi genau vor hat.
Auch wissen wir noch gar nichts über seine Mechanik-, Elektro- und Informations-technischen Möglichkeiten, Kenntnisse und Gegebenheiten.
Vlt lassen wir ihm also doch lieber erstmal selber eine Gelegenheit zu eigenen näheren Ausführungen, Erklärungen, optionalen Änderungen und/oder ggf Richtigstellungen...?
Auch ein zulassungsfreies, motorisiertes Fahrzeug muß die Bedingunen der FZV §4 erfüllen.
Da nach FZV §3 (2) 1.e und 1.g, motorisierte Krankenfahrstühle und Elektronische Mobilitätshilfen zulassungsfrei sind.
In FZV §4 (5) wird auf das Mitführen der Übereinstimmungsbescheinigung (mit der Betriebserlaubnis für das Model) oder der Einzelgenehmigung gefordert.
Sprich erlischt durch Modifikstion die Betriebserlaubnis hat man den ganzen Käse an der Backe.
Das Technische ist sobald man die eigenen vier Wände verlässt, immer das geringste Problem.
Die bürokratischen Hürden sind das Problem an dem dann alles scheitert.
Und wenn man das meistert, kann einem dann noch das PfVG einen Strich durch die Rechnung machen.
Extremfall den ich mitbekommen hatte war ein Mofa in das ein 50er Motor eingebaut wurde. (Fährt natürlich schneller als 25km/h)
Fahrerin wurde vom Trachtenverein gestoppt, Der Hersteller hat für Mofa und 50er den selben Rahmen, Bremsen etc. verwendet.
Fahrerin hatte auch 50er Schein, Also technisch und von der Fahrerlaubnis kein Problem, aber das Mofakennzeichen ist nicht für eine 50er zulässig.
Damit erlischt der Versicherungsschutz und fahren ohne Versicherungsschutz ist nach PfVG eine Straftat.
Zivilrechtlich kam dann noch von der Versicherung was nach, da die sich betrogen sah.
Das waren dann 8 Monate auf Bewährung mit entsprechender Geldstrafe.
Von daher ist meine Empfehlung erst mal das rechtliche abklopfen. Sonst macht es nur bedingt Sinn sich mit dem Projekt zu beschäftigen und ggf. noch Geld für nichts auszugeben.
Oder wie Michael Mittermeier mal sagte: "Die Ägypter brauchten 25 Jahre und 50.000 Menschen um die große Pyramide zu bauen."
"Wenn man heute ein Haus mit schrägen Wänden und ohne Fenster bauen will, braucht das Bauamt auch 25 Jahre und 50.00 Menschen"
Und bei der Aussage:
Nehme ich mal meine Erfahrung mit mit meiner älteren Verwandschaft und denke das kein zweirädriges Gefährt gemeint ist.
Geändert von i_make_it (21.12.2016 um 15:36 Uhr)
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