Auch ein zulassungsfreies, motorisiertes Fahrzeug muß die Bedingunen der FZV §4 erfüllen.
Da nach FZV §3 (2) 1.e und 1.g, motorisierte Krankenfahrstühle und Elektronische Mobilitätshilfen zulassungsfrei sind.
In FZV §4 (5) wird auf das Mitführen der Übereinstimmungsbescheinigung (mit der Betriebserlaubnis für das Model) oder der Einzelgenehmigung gefordert.
Sprich erlischt durch Modifikstion die Betriebserlaubnis hat man den ganzen Käse an der Backe.
Das Technische ist sobald man die eigenen vier Wände verlässt, immer das geringste Problem.
Die bürokratischen Hürden sind das Problem an dem dann alles scheitert.
Und wenn man das meistert, kann einem dann noch das PfVG einen Strich durch die Rechnung machen.
Extremfall den ich mitbekommen hatte war ein Mofa in das ein 50er Motor eingebaut wurde. (Fährt natürlich schneller als 25km/h)
Fahrerin wurde vom Trachtenverein gestoppt, Der Hersteller hat für Mofa und 50er den selben Rahmen, Bremsen etc. verwendet.
Fahrerin hatte auch 50er Schein, Also technisch und von der Fahrerlaubnis kein Problem, aber das Mofakennzeichen ist nicht für eine 50er zulässig.
Damit erlischt der Versicherungsschutz und fahren ohne Versicherungsschutz ist nach PfVG eine Straftat.
Zivilrechtlich kam dann noch von der Versicherung was nach, da die sich betrogen sah.
Das waren dann 8 Monate auf Bewährung mit entsprechender Geldstrafe.
Von daher ist meine Empfehlung erst mal das rechtliche abklopfen. Sonst macht es nur bedingt Sinn sich mit dem Projekt zu beschäftigen und ggf. noch Geld für nichts auszugeben.
Oder wie Michael Mittermeier mal sagte: "Die Ägypter brauchten 25 Jahre und 50.000 Menschen um die große Pyramide zu bauen."
"Wenn man heute ein Haus mit schrägen Wänden und ohne Fenster bauen will, braucht das Bauamt auch 25 Jahre und 50.00 Menschen"
Und bei der Aussage:
Nehme ich mal meine Erfahrung mit mit meiner älteren Verwandschaft und denke das kein zweirädriges Gefährt gemeint ist.
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