@Ceos: kannst Du gerne machen, aber nicht alle Fälle sind gleich gelagert.
Hier die Informationsseite des Zolls wo explizit auf das Einfuhrverbot für Laserpointer über 1mW eingegangen wird:
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen...icherheit.html
Anders sieht es z.B. bei einer einzelnen Laserdiode aus.
die ist kein Fertigpodukt sondern ein Maschinen-/Anlagenteil.
Da derjenige der die Maschine/Anlage zusammenbaut sowieso nach den EU Maschinenrichtlinien für die Sicherheit sorgen muß, lässt sich da was bezüglich der Einfuhr drehen.
Man muß nur entsprechend argumentieren können.
Mann sollte also einen passenden Gewerbeschein haben und die notwendige Sachkunde sowie seinen guten Leumund belegen können.
Dann kommt man auch an so was dran.
Leider sind die meisten die in Foren unterwegs sind sich der Gefahren für sich und andere gar nicht bewust, oder es ist ihnen grundweg Sch..ßegal.
Mir fehlt z.B. im Moment nur noch der Gewerbeschein um an meine 160W LaserLED zu kommen.
Ich habe meine Belege das ich Staatlich geprüfter Maschinenbautechniker bin.
Ich habe meine Belege das ich als Lasertechniker an Klasse 4 Lasern gearbeitet habe.
Ich habe meine §7 LuftSiG ZUP.
Und ich kann belegen das ich das selbe Bauteil in DE bekomme, nur das der Mehrpreis einen Wettbewerbsnachteil für mich darstellt.
(Coherent in Dieburg ist bei mir um die Ecke und Laser2000 bei Oberpfaffenhofen)
Mit Gewerbeschein, bin ich dann keine Privatperson mehr sondern ein selbstständiger Unternehmer.