Zitat Zitat von max1992 Beitrag anzeigen
Also auch für Privatpersonen
Leider nur für Privatpersonen.
Ein elktrischer Antrieb ist eine unvollstöndige Maschine und unter 50V fällt er auch nicht mehr unter die Niederspannungsrichtlinie. Damit benötigt er kein CE Kennzeichen. Da der Analagenerichter, für die Gesammtanlage in der diese Antriebe verbaut sind, eine Konformitätserklärung ausstellen muß.
Da Du nicht als Firma auftrittst, sondern als Privatperson, wird der Zoll dir deshalb das Recht zur Einfuhr verweigern.