Wenn er sich Dir gegenüber als Geschäftsführer ausgegeben hat, kannst du nach dem Grundsatz von Treu und Glauben erst mal davon ausgehen.
Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen und der Inhaber will nicht zahlen, ist der vorgebliche GF in erster Linie ein Mitarbeiter des Unternehmens und somit ein Erfüllungsgehilfe des Unternehmens (als juristische Person).
Das heist für Dich ändert sich nichts selbst wenn der Innhaber versucht dich auf den GF zu vertrösten da er ggf. ohne Auftrag und Einverständniss gehandelt haben sollte.
Es ist das rechst des Unternehmens sich später an seinem Mitarbeiter gütlich zu halten.
Unabhängig davon haben aber fast alle Rechtsformen von Unternehemen in ihrem offiziellen Geschäftspapier den GF auszuweisen und nach Impressumsrecht ist dieser bei Webseiten auch zu nennen.
Wenn er Da genannt ist, ist er für Dich auch rechtlich der GF. Ob er nun das Alleinvertretungsrecht hat oder nicht ist egal solange du nicht glaubwürdig darüber informiert warst, das er es nicht hat.
Sollten sich diskrepanzen ergeben, kannst Du mit allen Unterlagen und einer Formulierung deines Verdachts mal einen Besuch bei deiner zuständigen Staatsanwaltschaft machen und etwas verunsichert sagen das Du Anzeige erstatten willst weil Du dir nicht sicher bist ob das alles rechtens ist.
Dann bekommst Du einen Termin bei einem Rechtshelfer und kannst dort Deine Anzeige aufgeben, bzw. fragen ob da ein Offizialsdelikt vorliegt. Deine mitgebrachten Unterlagen (Mails, zeitliche Abfolge, Schlußfolgerungen die Du gezogen hast) kannst Du der Anzeige schriftlich beifügen lassen.
Das ist auch wichtig, da der Anzeigetext meiner Erfahrung nach auch bei der x-ten Korrektur niemals so sein wird wie Du es dir vorstellst.
Damit stellst Du sicher das deine Fassung auf jeden Fall mit bei den Unterlagen ist.
Aber unbedingt drauf achten das da nichts verleumnendes oder so drin steht. (Die Gegenseite hat ein Akteneinsichtsrecht und kann bei offensichtlichen Falschbehauptungen damit eine Gegenklage erwirken)
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