Zitat Zitat von Cysign Beitrag anzeigen
Am 7.1. werde ich mich für die weiteren Schritte entscheiden müssen. Rechtsanwalt, Inkasso, gerichtlichen Mahnverfahren...
Ich würd immer für einen Anwalt plädieren. Erstens kann man was lernen. So zum Beispiel, an wen man sich wirklich wenden muß. Du benutzt den Begriff "Geschäftsfüher". Ist er wirklich einer im juristischen Sinne, eingetragen im Handelsregister, oder nennst du ihn nur so? Welche Rechtsform hat der Auftraggeber? An wen müssen Zahlungsaufforderungen rechtswirksam geschickt werden und von wem muß man sich rechtswirksam Aufträge gegenzeichen lassen?
Zum zweiten ist es oft einfacher, jeman anderes für sich Verhandeln zu lassen. Der kann immer leicht bei Vorschlägen der Gegenseite sagen: das muß ich erst mal mit meiner Mandantschaft besprechen, und man gewinnt Zeit zum Nachdenken. Ein Inkasso liefert das alles nicht.

MfG Klebwax