Meine Bauch-Meinung als Nicht-Selbständiger:
Wenn du bessere Aufträge in der Tasche hast, dann erledige die und sieh daneben zu, dass du zu deinem Recht kommst: korrekt und entschlossen; deine Zimperlichkeit nützt dem Skrupellosen.
Meine Bauch-Meinung als Nicht-Selbständiger:
Wenn du bessere Aufträge in der Tasche hast, dann erledige die und sieh daneben zu, dass du zu deinem Recht kommst: korrekt und entschlossen; deine Zimperlichkeit nützt dem Skrupellosen.
Auch wenn ich selber nicht selbstständig bin...
Ich wollte schon nachfragen als ich deinen ersten Post gelesen habe. Sorry, aber das ist dumm. Wenn dein Kunde will daß du etwas für ihn machst-immer, IMMER schriftlich beauftragen lassen. Und wenn es nur ne kurze Mail ist. In der Firma, wo ich momentan noch arbeite, ist es ein Riesenproblem daß Bauarbeiter auf mündlichem Geheiß des Auftraggebers lauter Arbeiten ausführn, die niemals in der Ausschreibung standen. Dann das Geld im Nachhinein eintreiben ist nicht einfach.Problematisch wirds bzgl. der mündlichen Absprachen. Kunde hätte gerne nen Beamer montiert, also soll ich recherchieren, in seinem Namen auf seine Rechnung bestellen und montieren.
Hier ist nachweisbar, dass der Kunde selbst den Beamer gekauft hat. Aber einen Nachweis, dass ich ihn montiert habe, gibts nicht.
Ich schätze mal, da hast du dich kräftig über den Tisch ziehen lassen.
An deiner Stelle würde ich zusehen, daß du wenigstens zu dem Geld kommst wo du auch nachweisen kannst daß es dir zusteht, und wenn du Inkasso Moskau ins Boot holen mußt. Ich habe im Familienkreis jemanden der selbständig ist. Den Satz mit der Zimperlichkeit von RoboHolIC kann ich nur bestätigen.
Ja, ich denke, die "Zimperlichkeit" ist ein großes Problem für mich.
In erster Linie möchte ich, dass meien Auftraggeber mit der Leistung zufrieden sind.
Ich muss mir mal überlegen, wie ich das in Zukunft am besten machen werde.
Ich denke, ich benötige auf jeden Fall ne Möglichkeit wie ich mir schnell und unproblematisch vor Ort was unterschreiben lassen kann.
Gibts da irgendwelche Vordrucke? Oder Stichworte nach denen ich suchen sollte?
Als ich meine Arbeit eingestellt habe, hab ich dem Geschäftsführer ne Stundenauflistung (per Mail) geschickt. Und dem wurde nicht widersprochen.
Auch habe ich den Inhaber darauf hingewiesen (Einschreiben letzte Rechnung mit Begleitschreiben, beim Versenden im Postamt beim Eintüten gefilmt, damit niemand sagen kann das Einschreiben war leer), dass der Geschäftsführer eine aufschlussreiche Stundenauflistung hat.
Am 7.1. werde ich mich für die weiteren Schritte entscheiden müssen. Rechtsanwalt, Inkasso, gerichtlichen Mahnverfahren...
Google mal nach "Servicebericht vorlage".
ggf. aus mehren dann was eigenes z.B. in Excel zusammenbasteln.
Wenn man selbst nur über einen Tintenstrahler verfügt, in einem Copyshop als wasserfeste Laserkopie drucken.
Mit einem oder zwei Blatt Kohlepapier kann man auch direkt Durchschläge für den Kunden und die Steuer anfertigen.
Wenn man fortlaufende Nummern auf den Berichten haben will, kann man z.B. Stempeln.
Oder ganz modern, elektronisch am Notebook/Tablet (Wenn man ein Pad hat auf dem auch unterschrieben werden kann) und der Bericht wird umgehend elektronisch gemailt/gefaxt.
Kleine juristische Spitzfindigkeit bei solchen Mails (und auch bei Briefen) ist der Hinweis, das wenn kein Wiederspruch (in Zeitspanne X) erfolgt die angegebenen Daten als stillschweigend akzeptiert/angenommen/genehmigt angesehen werden.
Damit habe ich auch schon Bundesbehörden die mich und andere Bekannte haben zappeln lassen dazu bekommen bei mir in kürzester Zeit zu reagieren.
Ich würd immer für einen Anwalt plädieren. Erstens kann man was lernen. So zum Beispiel, an wen man sich wirklich wenden muß. Du benutzt den Begriff "Geschäftsfüher". Ist er wirklich einer im juristischen Sinne, eingetragen im Handelsregister, oder nennst du ihn nur so? Welche Rechtsform hat der Auftraggeber? An wen müssen Zahlungsaufforderungen rechtswirksam geschickt werden und von wem muß man sich rechtswirksam Aufträge gegenzeichen lassen?
Zum zweiten ist es oft einfacher, jeman anderes für sich Verhandeln zu lassen. Der kann immer leicht bei Vorschlägen der Gegenseite sagen: das muß ich erst mal mit meiner Mandantschaft besprechen, und man gewinnt Zeit zum Nachdenken. Ein Inkasso liefert das alles nicht.
MfG Klebwax
Strom fließt auch durch krumme Drähte !
Um ehrlich zu sein weiß ich nicht, ob er im juristischen Sinne eingetragen ist. Aber mir gegenüber gab er sich als Geschäftsführer zu erkennen un dhat mich angeheuert. Als ich meine erste Rechnung schreiben wollte, gab er mir dann die Daten vom Inhaber, an den ich die Rechnung adressieren sollte.
Nach den Serviceberichtvorlagen werde ich mal suchen, danke für den Hinweis![]()
Wenn er sich Dir gegenüber als Geschäftsführer ausgegeben hat, kannst du nach dem Grundsatz von Treu und Glauben erst mal davon ausgehen.
Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen und der Inhaber will nicht zahlen, ist der vorgebliche GF in erster Linie ein Mitarbeiter des Unternehmens und somit ein Erfüllungsgehilfe des Unternehmens (als juristische Person).
Das heist für Dich ändert sich nichts selbst wenn der Innhaber versucht dich auf den GF zu vertrösten da er ggf. ohne Auftrag und Einverständniss gehandelt haben sollte.
Es ist das rechst des Unternehmens sich später an seinem Mitarbeiter gütlich zu halten.
Unabhängig davon haben aber fast alle Rechtsformen von Unternehemen in ihrem offiziellen Geschäftspapier den GF auszuweisen und nach Impressumsrecht ist dieser bei Webseiten auch zu nennen.
Wenn er Da genannt ist, ist er für Dich auch rechtlich der GF. Ob er nun das Alleinvertretungsrecht hat oder nicht ist egal solange du nicht glaubwürdig darüber informiert warst, das er es nicht hat.
Als Vollkaufmann wirst du damit nicht davonkommen. Ich denke schon, daß da erwartet wird, daß man einen Blick ins Handelsregister wirft. Und die Verhältnisse liegen je nach Rechtsform des Unternehmens anders, bei einer GmbH z.B. hat der Anteilseigner, der Inhaber gar keine Funktion. Daher mein Rat, einen Anwalt zu konsultieren.
MfG Klebwax
Geändert von Klebwax (03.01.2016 um 11:33 Uhr)
Strom fließt auch durch krumme Drähte !
Wenn er sich Dir gegenüber als Geschäftsführer ausgegeben hat, kannst du nach dem Grundsatz von Treu und Glauben erst mal davon ausgehen.
Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen und der Inhaber will nicht zahlen, ist der vorgebliche GF in erster Linie ein Mitarbeiter des Unternehmens und somit ein Erfüllungsgehilfe des Unternehmens (als juristische Person).
Das heist für Dich ändert sich nichts selbst wenn der Innhaber versucht dich auf den GF zu vertrösten da er ggf. ohne Auftrag und Einverständniss gehandelt haben sollte.
Es ist das rechst des Unternehmens sich später an seinem Mitarbeiter gütlich zu halten.
Unabhängig davon haben aber fast alle Rechtsformen von Unternehemen in ihrem offiziellen Geschäftspapier den GF auszuweisen und nach Impressumsrecht ist dieser bei Webseiten auch zu nennen.
Wenn er Da genannt ist, ist er für Dich auch rechtlich der GF. Ob er nun das Alleinvertretungsrecht hat oder nicht ist egal solange du nicht glaubwürdig darüber informiert warst, das er es nicht hat.
Sollten sich diskrepanzen ergeben, kannst Du mit allen Unterlagen und einer Formulierung deines Verdachts mal einen Besuch bei deiner zuständigen Staatsanwaltschaft machen und etwas verunsichert sagen das Du Anzeige erstatten willst weil Du dir nicht sicher bist ob das alles rechtens ist.
Dann bekommst Du einen Termin bei einem Rechtshelfer und kannst dort Deine Anzeige aufgeben, bzw. fragen ob da ein Offizialsdelikt vorliegt. Deine mitgebrachten Unterlagen (Mails, zeitliche Abfolge, Schlußfolgerungen die Du gezogen hast) kannst Du der Anzeige schriftlich beifügen lassen.
Das ist auch wichtig, da der Anzeigetext meiner Erfahrung nach auch bei der x-ten Korrektur niemals so sein wird wie Du es dir vorstellst.
Damit stellst Du sicher das deine Fassung auf jeden Fall mit bei den Unterlagen ist.
Aber unbedingt drauf achten das da nichts verleumnendes oder so drin steht. (Die Gegenseite hat ein Akteneinsichtsrecht und kann bei offensichtlichen Falschbehauptungen damit eine Gegenklage erwirken)
Geändert von i_make_it (04.01.2016 um 05:14 Uhr)
@i_make_it
Da geht doch wohl einiges Durcheinander. Die Staatsanwaltschaft ist nur für das Strafgesetzt zuständig, Handelsrecht ist aber Zivilrecht. Ich wäre da an deiner Stelle mit Rechtsberatung vorsichtig. Ich würd mich da eher auf einen Anwalt verlassen.
MfG Klebwax
Strom fließt auch durch krumme Drähte !
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