Frohes Neues Jahr!
Das fängt ja gut an...
Ja, ich habe schon öfters Ärger mit eigenen Rechnungen gehabt. Niemand kann dir aber hier eine Rechtsberatung geben - wichtig sind dennoch nach meiner Erfahrung für rechtliche Schritte 4 Dinge, ohne Gewähr, Irrtümer vorbehalten:
1.) es muss die Tätigkeit samt allen Einkünften beim FA ordnungsgemäß angemeldet worden sein (damit man nicht eine Klage wegen Steuerhinterziehung etc. bekommt)
2.) es müssen beweisbare Verträge oder Aufträge existieren (schriftlich, falls mündlich braucht man Zeugen)
3.) es müssen Unterlagen über geleistete Arbeit für (Teil-) Aufgaben oder Lieferungen existieren
4.) es muss zur Zahlung eine genaue Frist (meist 30 Tage ab Rechnungsdatum, im gewerblichen Bereich gilt das automatisch) und für die Mahnung - sollte - eine genaue Nachfrist (meist 14 Tage) gesetzt worden sein.
Die Beweislast für Tätigkeiten und Rechnungen etc. liegt bei dem, der die Zahlung verlangt.
Wenn alles Hand und Fuß hat, kann man für die Vollstreckung einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen (geht online), dieser kann, wenn kein Widerspruch erfolgt, vom Gerichtsvollzieher vollstreckt werden. Als der andere aber einmal bei mir Widersprucn eingelegt hat, musste ich dann doch zum Rechtsanwalt.
Bessere Erfahrung habe ich allerdings mit der Variante, direkt zum Rechtsanwalt zu gehen. Der kann nämlich nicht nur die Angelegenheit umfassend beurteilen und die Beweismittel einschätzen, sondern auch für dich alle Schritte form- und fristgerecht durchführen. Seine Kosten hat (wenn alles seine Berechtigung hat) der Schuldner zusätzlich zu bezahlen.
Nachteil: wenn man selber Fehler gemacht hat, ist nicht nur das Geld für die eigenen Rechnungen weg, sondern die RA-Kosten muss man auch noch selber bezahlen.
Du hast 2 Jahre Zeit, deine Forderungen per Mahnbescheid geltend zu machen, ansonsten sind sie verjährt.
HTH!
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