Ach Moppi, Fragen über Fragen.
Zu solchen Fragen ist die Adresse https://www.dpma.de/.. ganz gut. Hier z.B. dies über "Gesetz über Arbeitnehmererfindungen"; also ab 50er Jahre, aber Grundzüge gehen weiter zurück... Seit wann gibt es das im Gesetz ..
Moppi das ist ja erst die Folgefrage. Die erste geht nach einer Definition - was ist eine Erfindung. Dazu lies Dir doch mal hier die ersten 1, 2, 3 Seiten durch, insbesondere 1. a) :.. Die Frage, die mir dazu einfällt ist: ab wann gilt eine Erfingung als gemacht ..
Erfindung ist eine Lehre zum praktischen Handeln, die realisierbar und wiederholbar ist und eine Lösung einer technischen Aufgabe durch technische Mittel darstellt.
Und was ist die darin erwähnte "Lehre" ? Das ist eine Anweisung an den menschlichen Geist. Somit ist also eine Erfindung eine Anweisung an den menschlichen Geist. Ab wann die gemacht ist? Sagen wir mal - ab dem Zeitpunkt da dem Erfinder klar ist, dass die gesuchte oder gefundene Lösung ein existierendes (?) Problem auch lösen kann oder löst. Ob das nu schriftlich fixiert ist oder nicht - das ist ja egal. Die Frage ist eher erkenntnistheoretischer Natur - das wolln ma hier eher nicht sooo ausbreiten ! ?
Beim Arbeitnehmererfindungsgesetz geht es eher um das Schutzrecht von Erfindungen - das dann eintritt wenn man die Lösung veröffentlicht bzw. an andere weitergibt und sichergehen möchte, dass man das wirtschaftliche oder sachliche Nutzungsrecht dieser Idee behält. Oder - was ich gelegentlich gemacht hatte - ich hatte eine Sache zum Patent angemeldet - damit ist eine Art Öffentlichkeit genutzt in der drinsteht wann welche Idee (durch MICH) offen gelegt wurde.
Jaaa, JETZT wirds wirklich interessant und wichtig. Mir lag mal eine PatentERTEILUNG vor über etwas das meine Firma bereits Jahre zuvor gefertigt und verkauft hatte... Oder gilt sie als "gemacht", wenn ich ein erstes Modell habe und sage: "ja, das ist es!" ? ..
Anmerkung: Erteilung: die Anmeldeschrift wurde formal geprüft, veröffentlicht = Offenlegungsschrift, sachlich geprüft nach Erfindungshöhe und Neuheit entsprechend dem aktuellen Stand der Technik und danach als Patent erteilt. Zu Patent siehe Wikipedia.
Nun hätte meine Firma ein Benutzungsrecht fixieren können - wegen der "Vorbenutzung" die ohne öffentliche Beschreibung erfolgte. Aber das war für mich eine Berechtigung dritter Klasse oder so.
Und was nu? Gerichtsverfahren? DAS kostet ein irres Geld (Einstieg kann viel kosten, auch schon mal knapp unter hundert Tausendern) und hinterher ist man vom Gerichtsentscheid total abhängig. Hier hatte ich gemerkt dass die PatentSCHRIFT einen physikalischen Fallstrick enthielt. Etwas das jeder "wusste" aber eigentlich keiner wirklich glaubt - weil der physikalische Hintergrund (un-)ziemlich tricky ist. Und das hatte der Anmelder des Patentes übersehen bzw. nicht physikalisch korrekt beschrieben, der(die) Prüfer hatte(n) das auch nicht bemerkt und daher etwas für patentfähig dokumentiert, das in der beschriebenen Vorgehensweise nachweisbar nicht funktionierte. EIN KLEINES Detail im physikalischen Ablauf war falsch beschrieben. Es hatte viel gekostet das durch Gutachten belegt dem Patentamt vorzustellen - aber - freufreufreu - das Patent wurde vom Patentamt für null und nichtig erklärt. Und gegen so etwas gibts dann keinerlei Berufung . . . Und DAS war dann für mich eine Korrektur erster Klasse!
Die Geschichte ist meist eher einfach - das ist schon das Bestreben des Patentamtes - aber es gibt mitunter Details die, sagen wir mal etwas platt, die höllisch sein können. Dazu hat "einer der es weiß" viel geschrieben - siehe die verschiedenen Patentierungs- und Anmeldehilfen beim DPMA, z.B. hier... aber wenn es einer weiß, vielleicht kann er das ja mal unter Stichpunkten (1.,2.,3. ...) skizzieren? ..
Tchibo - wo habe ich da in diesem Thread was überlesen? Grübel.I.. Ich finde auch, dass Tchibo schon gute erste Informationen zurückgegeben hat ..
Nachtrag: hier gibts auch noch Wissenswertes.
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