Ich war lieber selbständig, weil ich einfachste Lösungen bevorzüge.
Wundert mich jetzt doch. Mein Rechtsverständnis hätte nun gesagt, dass private Erfindungen nicht dem Arbeitgeber gehören, solange sich die beiden Felder weit genug unterscheiden. Soll heißen, wenn ich Autoteile in der Arbeit erfinde, aber zuhause ein neues Flugzeug, dann ist es kaum so, dass ich damit meinem Arbeitgeber schade. Natürlich versteh ich auch, dass damit verhindert werden soll, dass eine Erfindung die in der Arbeit gemacht wird als private Erfindung deklariert wird.
Ich seh schon ich muss mal wieder meinen Haus und Hofjuristen bemühen.
Ich war lieber selbständig, weil ich einfachste Lösungen bevorzüge.
MfG (Mit feinem Grübeln) Wir unterstützen dich bei deinen Projekten, aber wir entwickeln sie nicht für dich. (radbruch) "Irgendwas" geht "irgendwie" immer...(Rabenauge) Machs - und berichte.(oberallgeier) Man weißt wie, aber nie warum. Gut zu wissen, was man nicht weiß. Zuerst messen, danach fragen. Was heute geht, wurde gestern gebastelt. http://www.youtube.com/watch?v=qOAnVO3y2u8 Danke!
Das ist/war sicher eine kluge Entscheidung. Andererseits können Arbeitsverträge so abgefasst werden, dass viele Dinge sauber (sauberer als im Gesetz) geregelt werden.
Die Sache ist ja sowieso einfach:
§ 4 Diensterfindungen und freie Erfindungen
(1) Erfindungen von Arbeitnehmern im Sinne dieses Gesetzes können gebundene oder freie Erfindungen sein.
(2) Gebundene Erfindungen (Diensterfindungen) sind während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gemachte Erfindungen, die entweder 1.aus der dem Arbeitnehmer im Betrieb oder in der öffentlichen Verwaltung obliegenden Tätigkeit entstanden sind oder
2.maßgeblich auf Erfahrungen oder Arbeiten des Betriebes oder der öffentlichen Verwaltung beruhen.
(3) Sonstige Erfindungen von Arbeitnehmern sind freie Erfindungen. Sie unterliegen jedoch den Beschränkungen der §§ 18 und 19.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend für Erfindungen von Beamten und Soldaten.
...
§ 18 Mitteilungspflicht
(1) Der Arbeitnehmer, der während der Dauer des Arbeitsverhältnisses eine freie Erfindung gemacht hat, hat dies dem Arbeitgeber unverzüglich durch Erklärung in Textform mitzuteilen. Dabei muß über die Erfindung und, wenn dies erforderlich ist, auch über ihre Entstehung so viel mitgeteilt werden, daß der Arbeitgeber beurteilen kann, ob die Erfindung frei ist ...
...
§ 19 Anbietungspflicht
(1) Bevor der Arbeitnehmer eine freie Erfindung während der Dauer des Arbeitsverhältnisses anderweitig verwertet, hat er zunächst dem Arbeitgeber mindestens ein nichtausschließliches Recht zur Benutzung der Erfindung zu angemessenen Bedingungen anzubieten, wenn die Erfindung im Zeitpunkt des Angebots in den vorhandenen oder vorbereiteten Arbeitsbereich des Betriebes des Arbeitgebers fällt. ...
Also einfach - einerseits - andererseits ist z.B. der "... vorbereiteten Arbeitsbereich des Betriebes ..." ein ziemlicher Gummiparagraph insbesondere bei den heutigen, multinationalen und global verknüpften Betrieben, ebenso dieses "... mindestens ein nichtausschließliches Recht zur Benutzung der Erfindung zu angemessenen Bedingungen ...". Aber wie oben gesagt - Arbeitsverträge können variiert werden. LEIDER gibt es so schrecklich viele Arbeitnehmer, die diesen Punkt nicht beachten (wollen?) oder ihre darin liegenden Möglichkeiten eben nicht ausschöpfen (wollen?). Denn der Arbeitnehmer sollte nicht nur Fachmann seines speziellen Fachbereiches sein, sondern auch die ihn und sein Arbeitsverhältnis betreffenden Regularien gut kennen.
PICture - Du hast Dich als Selbstständiger ja (auch) durch einen Dschungel an Regularien, Gesetzen und Normen gekämpft die Deinen Fachbereich NICHT unmittelbar betroffen hatten. Einfachstes Beispiel: Steuerrecht . . .
Dieses nicht-fachspezifische Umfeld des Arbeitslebens ist ja auch genau DER Punkt, der unseren Threadersteller (der seit über drei Wochen wohl garnicht mehr mitliest) den Nerv kostet . . . Ich finde, das ist aber eher ein bisschen wie Schach, Mensch-ärgere-dich-nicht, Mau-Mau oder Seilhüpfen. Alle haben ihre Spielregeln die wir kennen - und befolgen - sollten.
Geändert von oberallgeier (22.09.2013 um 09:22 Uhr)
Ciao sagt der JoeamBerg
Stimmt, aber das Lernen habe ich schon früher erlernt.
MfG (Mit feinem Grübeln) Wir unterstützen dich bei deinen Projekten, aber wir entwickeln sie nicht für dich. (radbruch) "Irgendwas" geht "irgendwie" immer...(Rabenauge) Machs - und berichte.(oberallgeier) Man weißt wie, aber nie warum. Gut zu wissen, was man nicht weiß. Zuerst messen, danach fragen. Was heute geht, wurde gestern gebastelt. http://www.youtube.com/watch?v=qOAnVO3y2u8 Danke!
Off-Topic1:
=> Ach komm, damals gabs bloß noch kein Google, Wikipedia und Guttenbergen ! (P.S.: Ich auch, trotz Internet)
Off-Topic2:
Ich seh das Internet gerne wie eine gute Kneipe, mit gewachsenen allgemeingültigen Umgangsformen.
Wenn man sich da falsch verhält und das entsprechende Publikum vor Ort ist, hat man hinterher weniger Probleme mit kariösen Zähnen im hohen Alter.
Wenn man sich richtig verhält, ist man schnell integriert, auch mit seinen Macken und Eigenheiten (oder Fragen).
- Im Internet fehlt leider die Kariesvorsorge wenn man sich daneben benimmt, was auch zur ursprünglichen Problematik der Ehr- und Respektlosigkeit und fragwürdigen Umgangsformen führt.
Zum Thema:
Wenn man sich mit einem Produkt/Dienstleistung selbstständig machen möchte, kann man das mit Staatshilfe/Förderprogrammen machen.
Die IHKs können da sogar helfen, auch wenn Sie ab einem bestimmten selbstständigen Einkommen was kosten.
Wenn man Sponsoren braucht, weils am Geld fehlt muss man diese eben überzeugen. Wenn die das Profukt icht mögen, ist es halt so und nciht deren Fehler.
Mein aktueller Chef hat mir angeboten meine "selbstständigen Projekte" in Zukunft alternativ direkt mit über die Firma zu machen, gegen entsprechende Bonuszahlungen.
Das ist eine Sache über die man bei Bedarf ganz flexibel reden kann, weil ich auch bisher mehr Geld dafür bekomme habe als benötigt.
Eine Maker-Faire, Erfinder oder Tüftlertreffen ist sicherlich eine Veranstaltung bei der man direkt mit den passenden Leuten in Kontakt kommt,
auch mit Personen die genug Ehre haben um einen nicht direkt die Erfindung zu klauen.
Dafür muss man aber ganz schön durch die Lande ziehen, was auch Kosten bringt.
Meine Erfahrung ist, dass ein Thema am schnellsten abgeschlossen wird, wenn man in Persona mit den Partnern spricht. - E-Mail ist bei wichtigen Dingen immernoch fürn Popo.
Wenns garnix wird, und es einem ums Prinzip der Weltverbesserung durch die Erfindung geht, bleibt einem immer noch "Open Source" !
GrußundTschüß \/
~Jürgen
Es stimmt recht weitgehend was Du schreibst. Das mit den passenden Leuten stimmt wohl auch, trotzdem ist sicher Vorsicht, teils äusserste Vorsicht, zu beachten. Denn Wirtschaft ist "... etwas für Erwachsene ..." sage ich manchmal, da ist gelegentlich selbst bei den besten Geschäftspartnern keinerlei "Über-den-Weg-trauen" vorhanden. Wenn einem das klar ist, dann kann man Etliches bewegen ohne selbst zu sehr oder zu oft abzustürzen.
Ciao sagt der JoeamBerg
Dacht ich es mir doch, das Gesetz regelt es zum Guten. Natürlich ist so ein Gesetzestext immer Auslegungssache und bisweilen kann man sich formidabel darüber streiten, wer denn nun Recht hat bzw. Recht bekommt (ist ja nicht das Selbe).
Erfinde ich etwas, muss ich es meinem Arbeitgeber sagen - völlig in Ordnung.
Erfinde ich etwas, muss ich meinem Arbeitgeber die Möglichkeit geben die Erfindung zu nutzen - auch völlig in Ordnung, denn der Nachtsatz "zu angemessenen Bedingungen" sorgt dafür, dass ich nicht leer ausgehe. Vielleicht ist mein Arbeitgeber ja sogar willens meine Erfindung zu verkaufen - perfekt für micht, denn dann erspar ich mir das Klinkenputzen.
Aber auch hier gilt wieder: Jeder Erfinder tut gut daran seine Erfindung zu dokumentieren und genau aufzuschreiben wie er dazu gekommen ist. Ohne Papier und Bits kein Nachweis und damit kein Beweis, dass die Erfindung von einem selbst kommt!
Wenn einem nur Geld wichtig ist, braucht er für einige Zeit ausser selbst Herstellen und Verkaufen nix machen (ausprobiert).
MfG (Mit feinem Grübeln) Wir unterstützen dich bei deinen Projekten, aber wir entwickeln sie nicht für dich. (radbruch) "Irgendwas" geht "irgendwie" immer...(Rabenauge) Machs - und berichte.(oberallgeier) Man weißt wie, aber nie warum. Gut zu wissen, was man nicht weiß. Zuerst messen, danach fragen. Was heute geht, wurde gestern gebastelt. http://www.youtube.com/watch?v=qOAnVO3y2u8 Danke!
Interessant vor allem der Beitrag von Oberallgeier §4,18,19 ....
Ich habe schon vieles gehört, von Leuten, die "richtung Ahnung haben" präsentierten, aber davon noch NIE etwas gehört!
Seit wann gibt es das im Gesetz?
Die Frage, die mir dazu einfällt ist: ab wann gilt eine Erfingung als gemacht?
Wenn sie mir eingefallen ist oder erst, wenn sie so weit ist, dass ich sie in die Produktion geben, direkt vermarkten könnte und sie auch geschützt ist (Name, Gebrauchsmuster)?
Oder gilt sie als "gemacht", wenn ich ein erstes Modell habe und sage: "ja, das ist es!" ?
Bei letztem wäre es ja dumm, weil ich dann auch gleich Informationen dazu herausgeben muss, die dem Anderen die Idee nahebringen und ich damit rechnen kann, dass ich meine Erfindung los bin.
Übrigens schade, dass das nicht weiter diskutiert wurde! Ich finde auch, dass Tchibo schon gute erste Informationen zurückgegeben hat. Manchmal bekommt man noch weniger oder gar nichts zurück.
MfG
- - - Aktualisiert - - -
Schade finde ich, dass keiner wirklich mal einen Verlauf aufgezeigt hat, welche Stationen man so durchlaufen soll/muss, um ein Produkt am Markt zu verkaufen.
Ich habe auch keine Kurse dazu besucht, aber wenn es einer weiß, vielleicht kann er das ja mal unter Stichpunkten (1.,2.,3. ...) skizzieren?
- - - Aktualisiert - - -
Ich habe das mal was gefunden, weiß nicht, ob das ausreichend und ein wirklich guter Leitfaden ist:
https://www.marketinginwestfalen.de/...n-vermarktung/
Gesetz über Arbeitnehmererfindungen
Vom 25. Juli 1957
In der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 422-1, veröffentlichten bereinigten Fassung
Zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2521)
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsof...8&xid=140447,1
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PS
ich kann mir gut vorstellen, dass es Informationen und Kurse von der IHK gibt.
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