Das braucht nicht im Arbeitsvertrag stehen, das steht sogar im Gesetz. Aber die Erfindung muss mit der beruflichen Tätigkeit was zu tun haben, das der Arbeitgeber drauf Anspruch hat.
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Das braucht nicht im Arbeitsvertrag stehen, das steht sogar im Gesetz. Aber die Erfindung muss mit der beruflichen Tätigkeit was zu tun haben, das der Arbeitgeber drauf Anspruch hat.
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