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Thema: Produkte auf den Markt bringen

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Moderator Robotik Einstein Avatar von HannoHupmann
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    Wundert mich jetzt doch. Mein Rechtsverständnis hätte nun gesagt, dass private Erfindungen nicht dem Arbeitgeber gehören, solange sich die beiden Felder weit genug unterscheiden. Soll heißen, wenn ich Autoteile in der Arbeit erfinde, aber zuhause ein neues Flugzeug, dann ist es kaum so, dass ich damit meinem Arbeitgeber schade. Natürlich versteh ich auch, dass damit verhindert werden soll, dass eine Erfindung die in der Arbeit gemacht wird als private Erfindung deklariert wird.

    Ich seh schon ich muss mal wieder meinen Haus und Hofjuristen bemühen.

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Lebende Robotik Legende Avatar von PICture
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    Ich war lieber selbständig, weil ich einfachste Lösungen bevorzüge.
    MfG (Mit feinem Grübeln) Wir unterstützen dich bei deinen Projekten, aber wir entwickeln sie nicht für dich. (radbruch) "Irgendwas" geht "irgendwie" immer...(Rabenauge) Machs - und berichte.(oberallgeier) Man weißt wie, aber nie warum. Gut zu wissen, was man nicht weiß. Zuerst messen, danach fragen. Was heute geht, wurde gestern gebastelt. http://www.youtube.com/watch?v=qOAnVO3y2u8 Danke!

  3. #3
    Erfahrener Benutzer Robotik Visionär Avatar von oberallgeier
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    Zitat Zitat von PICture Beitrag anzeigen
    Ich war lieber selbständig, weil ich einfachste Lösungen bevorzüge ...
    Das ist/war sicher eine kluge Entscheidung. Andererseits können Arbeitsverträge so abgefasst werden, dass viele Dinge sauber (sauberer als im Gesetz) geregelt werden.

    Die Sache ist ja sowieso einfach:

    § 4 Diensterfindungen und freie Erfindungen

    (1) Erfindungen von Arbeitnehmern im Sinne dieses Gesetzes können gebundene oder freie Erfindungen sein.
    (2) Gebundene Erfindungen (Diensterfindungen) sind während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gemachte Erfindungen, die entweder 1.aus der dem Arbeitnehmer im Betrieb oder in der öffentlichen Verwaltung obliegenden Tätigkeit entstanden sind oder
    2.maßgeblich auf Erfahrungen oder Arbeiten des Betriebes oder der öffentlichen Verwaltung beruhen.

    (3) Sonstige Erfindungen von Arbeitnehmern sind freie Erfindungen. Sie unterliegen jedoch den Beschränkungen der §§ 18 und 19.
    (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend für Erfindungen von Beamten und Soldaten.

    ...
    § 18 Mitteilungspflicht


    (1) Der Arbeitnehmer, der während der Dauer des Arbeitsverhältnisses eine freie Erfindung gemacht hat, hat dies dem Arbeitgeber unverzüglich durch Erklärung in Textform mitzuteilen. Dabei muß über die Erfindung und, wenn dies erforderlich ist, auch über ihre Entstehung so viel mitgeteilt werden, daß der Arbeitgeber beurteilen kann, ob die Erfindung frei ist ...

    ...
    § 19 Anbietungspflicht


    (1) Bevor der Arbeitnehmer eine freie Erfindung während der Dauer des Arbeitsverhältnisses anderweitig verwertet, hat er zunächst dem Arbeitgeber mindestens ein nichtausschließliches Recht zur Benutzung der Erfindung zu angemessenen Bedingungen anzubieten, wenn die Erfindung im Zeitpunkt des Angebots in den vorhandenen oder vorbereiteten Arbeitsbereich des Betriebes des Arbeitgebers fällt. ...


    Also einfach - einerseits - andererseits ist z.B. der "... vorbereiteten Arbeitsbereich des Betriebes ..." ein ziemlicher Gummiparagraph insbesondere bei den heutigen, multinationalen und global verknüpften Betrieben, ebenso dieses "... mindestens ein nichtausschließliches Recht zur Benutzung der Erfindung zu angemessenen Bedingungen ...". Aber wie oben gesagt - Arbeitsverträge können variiert werden. LEIDER gibt es so schrecklich viele Arbeitnehmer, die diesen Punkt nicht beachten (wollen?) oder ihre darin liegenden Möglichkeiten eben nicht ausschöpfen (wollen?). Denn der Arbeitnehmer sollte nicht nur Fachmann seines speziellen Fachbereiches sein, sondern auch die ihn und sein Arbeitsverhältnis betreffenden Regularien gut kennen.

    PICture - Du hast Dich als Selbstständiger ja (auch) durch einen Dschungel an Regularien, Gesetzen und Normen gekämpft die Deinen Fachbereich NICHT unmittelbar betroffen hatten. Einfachstes Beispiel: Steuerrecht . . .

    Dieses nicht-fachspezifische Umfeld des Arbeitslebens ist ja auch genau DER Punkt, der unseren Threadersteller (der seit über drei Wochen wohl garnicht mehr mitliest) den Nerv kostet . . . Ich finde, das ist aber eher ein bisschen wie Schach, Mensch-ärgere-dich-nicht, Mau-Mau oder Seilhüpfen. Alle haben ihre Spielregeln die wir kennen - und befolgen - sollten.
    Geändert von oberallgeier (22.09.2013 um 08:22 Uhr)
    Ciao sagt der JoeamBerg

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