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Thema: virtuelles FabLab gründen?

  1. #31
    Erfahrener Benutzer Roboter-Spezialist
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    Es würde ja schon gehen, man würde ja nicht Geld verdienen, sondern einfach jemandem einen Gefallen machen, und hat dann was gut. Okay, man hätte eine Einheit für die Größe des Gefallens, aber davon kann ich mir ja nix kaufen. Ist ja quasi wie Weihnachtswichteln^^

    Mit dem Festlegen des "Preises" würde ich eine Art des "Sofort kaufen oder Preis vorschlagen". Nehmen wir an ich möchte ein paar Frästeile, und biete dafür 15 Einheiten, dann kann jemand das sofort verbindlich annehmen. Wenn jetzt aber jemand der Meinung ist, dass das zu wenig ist, schlägt er einfach den Preis vor den er für richtig hält. Genauso sollte es auch umgekehrt gehen, jemand sieht das ich viel zu viel biete (z.b. weil ich keine Ahnung habe) dann kann er auch weniger vorschlagen.

    Als Dienstleistung würden sich auch Sachen wie Platinenlayouten, Codeschnipsel schreiben, oder Internetrecherchen (Ich Suche ein Programm das jenes macht, oder eine Library, oder ein Buch) anbieten, das kann dann auch (fast) jeder anbieten.

  2. #32
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    Das mit dem "Sofort kaufen oder Preis vorschlagen" ist aus meiner Sicht ok. Je länger ich darüber nachdenke, glaube ich, dass das auch besser ist als eine richtige Auktion.

    Auch beim Rest kann ich Sebas nur zustimmen.

    PS: ich habe jetzt mal die Domain www.vFabLab.de registriert und werde mich in den nächsten Tagen mal an eine Rohversion der Software machen.

    - - - Aktualisiert - - -

    Zitat Zitat von da_miez3 Beitrag anzeigen
    ok. wer denk sich nur so nen mist aus ^^ . wäre dadurch das fablab nicht schon von vornherein zum scheitern verurteilt? ich mein ein laser zb macht nunmal immer das gleiche produkt. etwas graviertes oder geschnittenes...

    weißt du zufällig wie das als student ist? hab da mal was von nem steuerfreien betrag gehört den man pro monat erwirtschaften darf

    grüße
    Zum Thema Scheitern hat Sebas ja schon was geschrieben. Das geht aber eben nur, wenn wir konsequent auf echtes Geld verzichten.

    Zum Thema Freigrenze: die ist für Studenten meines Wissens genauso hoch wie für Arbeiter oder Selbstständige. Bis zu diesem Jahr waren das 8.004 Euro. Für 2013 wird sie wohl angehoben auf 8.130 bzw. auf 8.354 für 2014.
    ABER VORSICHT: soweit ich das sehe, gilt diese Freigrenze nur für die Lohn- / Einkommensteuer. Auf die Frage ob ein Gewerbe angemeldet werden muss oder nicht, hat sie aber KEINEN Einfluss. Hierfür ist nicht die Höhe der Einkünfte entscheidend, sondern die Art und Weise, wie sie erzielt werden.

    (wobei das alles nur meine persönliche Meinung und keineswegs eine Rechtsberatung ist ... das dürften nämlich nur Rechtsanwälte )

  3. #33
    Erfahrener Benutzer Roboter Genie
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    Nur mal so als Hinweis:
    Ein Gewerbe als Kleinunternehmer kostet nix ausser die Mühe bei der Steuererklärung, und einmal die Anmeldung bei Stadt + IHK.
    Bei der IHK kann man sich Beitragsfrei stellen lassen bei geringen Einnahmen, die ersten Jahre ists eh gratis wenn mans richtige Kreuz macht.
    Ich habe das neben dem Studium, neben dem HIWI Job gemacht, damit ich legale Rechnungen schreiben konnte. Damit kriegt man auchn Metro Ausweis, und kann bei Farnell etc als gewerblicher bestellen.
    Steuern auf den Kleinunternehmer gibts erst ab 7.500 Euro im Jahr.(Diese Einkommenssteuergrenze bei ca 7500 Euro gelten für jegliche Einnahmen(Gesamteinnahmen, auch ohne gewerbe)
    Kleinunternehmer ist man bis 17.500 Euro im Jahr.

    Und zur Gewährleistung/Garantie: Entweder ich mache mein Produkt gescheit oder nicht, und wenns der Kunde kaputtmacht ist klar wer Schuld ist.
    Ich würde daher Ebay meiden, zuviele ehrlose A-Löcher.
    - Einziges Ärgernis bei fertiger Elektronik ist die EAR / Umsetzung der WEEE in D-Land (Bei Registrierung über Servicefirma fallen im ersten Jahr 408 Euro an, Folgejahre mind. 208€)
    => Daher nur Bausätze anbieten. "Zusammenbauen" = Endprodukt = gilt als Fertigen = In Verkehr bringen = Hersteller = EAR zwingend notwendig...
    oder gutes Kontopolster für Abmahnungen+Umweltamt Klagen.
    Da gibts keine legalen Schlupflöcher die vor Gericht zählen. (Achja: Die WEEE/EAR greift auch für "Sachen umsonst zusammenbauen" oder verschenken!!)

    Hab dazu mal das (günstigste -?-) hier gefunden:
    http://www.garantiesystem-altgeraete.de/de/905.aspx
    Geändert von PsiQ (22.07.2013 um 14:23 Uhr)
    GrußundTschüß \/
    ~Jürgen

  4. #34
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    Wikipedia kennt das geplante Konzept übrigens als Tauschkreis: http://de.wikipedia.org/wiki/Tauschkreis

    Interessant fand ich auch http://www.tauschwiki.de/wiki/Hauptseite ... allerdings bin ich da noch nicht überall durch

  5. #35
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    Cool, ich bin ja sehr gespannt

    @PsiQ: Magst du dazu einen Wiki Artikel schreiben? Ist denke ich für einige interressant. Wieviele Einnahmen muss man dann eigentlich mindestens machen? Wie siehts damit aus Werkzeuge steuerlich abzusetzen?


    Das Tauschkreis Wiki sollte man sich wohl mal zu Gemüte führen (wenn die Klausurenphase rum ist^^)

  6. #36
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    Nö, da will ich keinen Wiki Artikel zu schreiben
    - zum Kleinunternehmer gibts Tonnen von inhaltlich korrekten Artieln die man schnell über Google findet:
    http://bit.ly/12J4mus

    Mindesteinnahmen gibts glaub keine. Wenn du so wenig machst, dass die Stadt dir dein Gewerbe kündigt,
    hast du's wenigstens schwarz auf weiß, dass du kein Gewerbe betreibst (Andersrum wie die meisten "privaten" ebayer)

    Ausgaben, Teilekosten und Werkzeuge und andere Investitionen kannst du erst von der Steuer absetzen, wenn du steuern zahlst. Das ist bei der Steuer in der Gewinnermittlung drin ( Einnahme - Ausgaben = X ).
    Das ist aber eher Steuerkram als Kleinunternehmer-eigenheit. Auch über wieviele Jahre und was man da machen kann... auch nicht mein Gebiet sondern ein Fall für den Steuerberater
    -Ich- habee nie Ausgaben angegeben wegen dem Nachweisaufwand, da ich diese eh von 0 Euro Steuern hätte abziehen können, und unter 0 nicht geht.

    Übrigens habe ich jetzt erfahren, dass die IHK (stuttgart) nun automatisch Beitragsfrei ist,
    solange dieser vom Finanzamt kein !Gewerbe!gewinn über 5220 Euro im Jahr gemeldet wird.
    Muss man also nichtmal freistellen lassen / Papierkram für machen.
    Geändert von PsiQ (23.07.2013 um 14:14 Uhr)
    GrußundTschüß \/
    ~Jürgen

  7. #37
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    Zitat Zitat von redround Beitrag anzeigen
    Für das Portal? Ganz einfaches plain PHP und MySQL ... ohne Framework. Ist am einfachsten und geht eigentlich auch zügig. Über die meisten Frameworks (von RubyOnRails bis ZEND) habe ich mich früher oder später immer geärgert
    Meeh, unsicher, unsinniger Aufwand, man muss nicht das Rad neu erfinden...
    Kultuverein Metal Resurrection, für mehr Bands und Konzerte in Österreich (:

  8. #38
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    Frage

    nur nochmal so nebenbei -->

    trotz der virtual credits fallen ja versandkosten an.
    wie siehts denn damit rechtlich aus?
    angenommen man ""verschenkt"" die leistung und berechnet zB 15€ für "versand"+"verpackung"+"fahrt zur post".
    fällt dass dann auch unter gewerblich? der artikel wird ja nicht gegen echtes geld verkauft. nur der versendeaufwand wird bezahlt.

    weiß das jemand ?

    grüße

    ben

  9. #39
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    soweit ich bei meinen Recherchen bis jetzt herausgefunden habe ist es OK, belegbare Ausgaben erstetzt zu bekommen. Dazu gehört also z. B. das Porto aber auch Materialkosten, solange sie zum Selbstkostenpreis weitergegeben werden (für alles Belege aufheben). Schwierig wird es schon wieder bei so Sachen wie Strom, da dafür nicht einfach eine Pauschale angesetzt werden darf sondern der Verbrauch exakt gemessen und dann abgerechnet werden müßte. Schwierig wird es auch, wenn Du für eine Hilfeleistung z. B. extra ein neues Werkzeug beschaffen musst, das Du im Anschluss dann selber nutzt. Hier wird eine (anteilige) Erstattung der Kosten nicht möglich sein.

  10. #40
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    es muss doch irgendein schlupfloch geben was für unsere zwecke passt. also hilfeleistungen von privat<->privat zum selbstkostenpreis zu erstellen... es hat doch in dem fall niemand ne gewinnabsicht.
    Geändert von da_miez3 (29.07.2013 um 16:53 Uhr)

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