Hol dir ne umfassende Rechtsberatung, wenn du die Idee ernst meinst, ansonsten nicht so viel drüber nachdenken
bei den Kleinanzeigen habe ich aber immer das Problem, dass ich als Gegenleistung Geld verlangen muss, wenn ich für meinen Aufwand etwas haben will. Damit bin ich aber per Definition eigentlich schon Gewerbetreibender. Genau diese Klippe will ich aber umschiffen. Deshalb die virtuelle Verrechnungseinheit, für die ich mir später selber wieder eine Leistung abholen kann ... aber eben nichts anderes.
Wenn Du für Geld eine Dienstleistung suchst oder anbietest, dann ist wie gesagt myHammer in meinen Augen die bessere Plattform - die verlangen aber nicht ohne Grund zuerst mal eine Gewerbeanmeldung.
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Geändert von TheDarkRose (19.07.2013 um 18:18 Uhr)
Kultuverein Metal Resurrection, für mehr Bands und Konzerte in Österreich (:
so ein schmarrn. wenn ich mal was fräs und dafür die unkosten verlange bin ich noch lang kein gewerbetreibender. wenn ich im monat soviel fräse, dass ich vielleicht schon davon leben kann sieht das ganz anders aus.
nur weil ich in Ebay zb mal für 100€ sachen losbekomme hab ich doch noch lange kein gewerbe nach deiner definition müsste ja jeder der mal aufm flohmarkt was hinstellt ein gewerbe anmelden
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also die idee find ich gut, aber die dienstleistungen sollten nach wie vor genauso ausgemacht werden wie bei kaufen/tauschen/suchen. nämlich unter den beiden der was will und der was anbietet. was bringen mir 1000virtual credits, die ich von 50 leuten bekommen habe denen ich was erstellt habe. wenn mir der eine mit der cnc das teil für 1000credits nicht fräst.
also imho ist das einzige sinnvolle eine kleine plattform zu haben auf der jeder seine möglichkeiten vorstellt und bei bedarf angeschrieben werden kann.
dieser kann dann vom antragsteller zb bewertet werden (mit zum beispiel ein oder zwei sätzen wie in Ebay die verkäuferbewertung)
und gut is. alles andere macht man unter sich aus.
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je länger ich drüber nachdenk.. warum nicht einfach nur ein zusätzlicher punkt in den sontiges foren "Dienstleistungen von RN-Usern" ---> oder einfach "FabLab".
dann kann sich jeder in einem beitrag vorstellen und sagen was er kann. stichpunkte dann im titel.
Sag das mal den Fiskus. Eine Gewerbeabsicht ist schnell unterstellt. Folgende Punkte sind auschlaggeben, wobei es reicht, das schon einer erfüllt ist:
Gewinnabsicht
Wiederholungsabsicht (es reicht schon einmal, ohne wirkliche Wiederholung). Und diese Absicht wäre bei sowas schnell gegeben, auch wenn kein Gewinn erzielt wird.
selbständig (sprich ich mach es auf eigene Kosten und so)
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auch wenn es schwer fällt das zu glauben: Gewerbetreibender ist man schneller als man denkt. Die relevanten Punkte hat TheDarkRose ja schon genannt. Wenn ich eine Dienstleistung gegen Bezahlung abiete, dann sehe ich grundsätzlich ALLE diese Punkte und nicht nur einen erfüllt. Wenn ich die Dienstleistung dann trotzdem ohne Gewerbeanmeldung anbiete, ist es zumindest mal Schwarzarbeit. Wenn ich als Portalbetreiber das unterstütze, bin ich wegen Anstiftung zur Schwarzarbeit bzw. wegen Beihilfe mit im Boot. Das Risiko kann gerne jemand von Euch übernehmen - ich mich Sicherheit nicht.
Ich habe zufällig seit vielen Jahren ein Gewerbe angemeldet und kann deshalb einigermaßen abschätzen, wie die Finanzämter und andere beteiligte Behörden wie der Zoll (der für die Bekämpfung der Schwarzarbeit zustädig ist, bevor sich jemand fragt was der damit zu tun hat ) oder die Genossenschaften usw. ticken. Und glaubt mir: den Schuh will sich keiner von Euch anziehen. Deshalb bleibe ich dabei: wenn jemand seine Dienstleistung für Geld anbieten möchte, steht ihm der Weg zu myHammer offen - dort aber eben nur mit Gewerbeanmeldung. Im Rahmen der Nachbarschaftshilfe ist das schlicht nicht machbar. Das kann man als sinnvoll ansehen oder auch nicht - rechtlich dürfte es aber keine andere Möglichkeit geben.
Ha, sehr fein, dann hast eh schon Ahnung von der Materie Mal zum technischen: Welche Sprache, welches Framework?
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Für das Portal? Ganz einfaches plain PHP und MySQL ... ohne Framework. Ist am einfachsten und geht eigentlich auch zügig. Über die meisten Frameworks (von RubyOnRails bis ZEND) habe ich mich früher oder später immer geärgert
hmm. also angenommen--> A wäre ingenieur in einem kraftwerk. möchte jetzt in seiner freizeit zu hause ein paar ölbilder etc malen. die einen finden gefallen daran und er verkauft sie auf ebay, an bekannte, im netz um wenigstens seine farben finanzieren zu können und weil A spaß daran hat.<--- dann muss A angst vor der gewerbeaufsicht haben??
das wäre ja dann das geringste problem wenn der rest geklärt ist ^^ . steig nur noch immer nicht ganz durch wie ich dann "praktisch" meine materialen mit cybercredits bezahlen soll, wenn der forenuser der mal was kleines braucht keine maschine zu hause hat um mir im gegenzug was anzubieten, was ich dann vllt gar nicht benötige...
das mit den Ölbildern ist ein schlechtes Beispiel, weil man das wohl als künstlerische Tätigkeit einstufen würde und damit wäre er im Wiederholungsfalle glaube ich per Definition Freiberufler und nicht Gewerbetreibender. Deshalb würden für ihn wieder gesonderte Regelungen gelten.
Machen wir es an einem anderen Beispiel fest, zu dem es vor einiger Zeit auch ein Urteil gab, wenn ich mich nicht irre (ohne es jetzt heraus gesucht zu haben): Jemand versteigert auf Ebay ein paar gebrauchte Hosen in einer Auktion --> kein Problem, da Privat-Verkauf. Ein paar Wochen später mistet er seinen Schrank aus und findet noch ein paar Hosen, die ihm nicht mehr gefallen. Auch die versteigert er wieder. Schließlich findet er beim Dachboden aufräumen zum dritten mal Hosen, die er versteigert. In dem Moment beginnen seine Probleme (ich glaube dreimal innerhalb eines Jahres war die magische Grenze, wie in vielen anderen Bereichen auch), da das Finanzamt eine wiederholte Verkaufsaktivität gleich gearteter Gegenstände erkannte und damit die Pflicht zur Anmeldung eines Gewerbes als gegeben sah. Der Verkäufe legte dagegen Einspruch ein und die Sache landete vor Gericht ... wo der Verkäufer verlor!
Gerade auf Ebay haben dort viele Verkäufer seit einiger Zeit Schwierigkeiten. Auch der Vermerk, dass es sich ja um eine Privatauktion handle und deshalb zum Beispiel keine Gewährleistung gegeben wird ist nach meinem Wissenstand oft die Mühe nicht wert ihn einzutippen. Wenn Du bei Ebay mehrfach gleichgeartete Produkte anbietest, bist Du meines Wissens automatisch gewerblicher Anbieter und kannst die Gewährleistung nicht ausschließen ... egal was Du in den Inserats-Text schreibst. Sollte hier jemand sein, der in Sachen Internet-Recht versiert ist, kann er mich gerne eines Besseren belehren.
Geändert von redround (20.07.2013 um 10:10 Uhr)
ok. wer denk sich nur so nen mist aus ^^ . wäre dadurch das fablab nicht schon von vornherein zum scheitern verurteilt? ich mein ein laser zb macht nunmal immer das gleiche produkt. etwas graviertes oder geschnittenes...
weißt du zufällig wie das als student ist? hab da mal was von nem steuerfreien betrag gehört den man pro monat erwirtschaften darf
grüße
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