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Thema: Rechtlicher Rahmen - Drucken von "Ersatzteilen"

  1. #1
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    Rechtlicher Rahmen - Drucken von "Ersatzteilen"

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    Hallo zusammen,

    hat jemand von euch eine Ahnung wie die rechtliche Situation aussieht, wenn kleinere Ersatzteile per 3D-Druck angefertigt werden? Ist das überhaupt erlaubt oder in irgendeiner Art und Weise gesetzlich geregelt?
    Zum Beispiel: Batteriedeckel, Lego-Ersatzteile, Deckel für Filzstifte / Füller usw, Figuren für Brettspiele, verschiedene Abdeckungen, Ausstechformen, etc...

    Es ist im Grunde eine Kopie und gerade hier geht es ja in der Politik richtig rund (auch wenn es zurzeit um digitale Medien geht).

    Viele Grüße,
    the.speciali
    Wer den Himmel auf Erden sucht hat im Erdkundeunterricht geschlafen!

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Roboter-Spezialist
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    Also ob es legal ist oder nicht, kann ich nicht sagen. Aber wenn du es nur für deine privaten Zwecke brauchst, dann kann ich nur sagen: "Wo kein Kläger, da kein Richter"

    mfg

  3. #3
    Erfahrener Benutzer Robotik Einstein
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    Ich bin kein Jurist, soweit mir bekannt ist kann so ein Objekt in Deutschland durch ein Patent, Gebrauchsmuster oder Geschmacksmuster geschützt sein. Bei Lego bin ich ziemlich sicher, dass so ein Schutz vorliegt. Bei anderen genannten Dingen möglicherweise nicht. Es liegt wohl in Deiner Verantwortung nach den Schutzrechten zu recherchieren bevor Du so etwas gewerblich machst. Das Deutsche bzw. Europäische Patentamt bieten genauere Informationen und kostenlose Werkzeuge zur online-Recherche an.

  4. #4
    Benutzer Stammmitglied
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    @ranke: Danke für die Links! Das diese durch eben solche Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster geschützt sind hab ich mir fast schon gedacht, nur fallen darunter eben auch so eine Kleinigkeit wie der Batteriedeckel einer Fernbedienung?

    Kurze Recherche über Lego (Wikipedia) ergibt, dass die Patente diesbezüglich ungültig sind ("(...)Lego typischen Klemmsystems und hätten damit ausschließlich eine technische Funktion, urteilte der Bundesgerichtshof.").

    @Wsk8: Für private Zwecke ist mir das klar, aber was ist wenn ich das quasi für einen "Reperaturservice" anbieten will. Da fällt es wieder unter eine gewerbliche Tätigkeit und genau hier werden wohl leider die Probleme anfangen.

    Viele Grüße,
    the.speciali
    Wer den Himmel auf Erden sucht hat im Erdkundeunterricht geschlafen!

  5. #5
    Erfahrener Benutzer Robotik Einstein
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    Ich fürchte, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, wird man in jedem Einzelfall eine Prüfung der möglichen Schutzrechte durchführen müssen. Zumindest in der Automobilbranche scheint es eine Regelung über den Schutz von sichtbaren Fahrzeugteilen zu geben. Auch bei dem bekannten Rechtsstreitigkeiten zwischen Apple und Samsung spielt unter anderem die äußere Form (Rechteck mit abgerundeten Ecken!) eine wesentliche Rolle. Ich denke dass das aber genau die Bauteile sind auf die Du mit dem angedachten Reparaturservice abzielst.

    Was Lego betrifft hat man möglicherweise versäumt sich die Rechte an dem System dauerhaft zu sichern. Offenbar gab es eine Patentabsicherung, die ist aber zeitlich beschränkt (max. 20 Jahre, soweit ich weiss). Bei Geschmacksmustern gibt es meines Wissens keine zeitliche Beschränkung, der Schutz verfällt aber, sobald das geschützte Design nicht regelmäßig vom Rechteinhaber benützt wird, das wäre für Lego wahrscheinlich die preisgünstigere und längerfristigere Lösung gewesen.

    Ich möchte mal vermuten dass die übliche Fernbedienung eines TV nicht explizit geschützt ist, allenfalls ein innovatives Element dieser Fernbedienung. Wenn das Iinnovative Element nicht gerade der Batteriedeckel ist, wird es wahrscheinlich kaum Probleme geben. Trotzdem sollte man sich da mal von einem Spezialisten (Patentanwalt?) beraten lassen. Das wird nicht die Welt kosten.

  6. #6
    Benutzer Stammmitglied
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    Die Befürchtung hab ich mittlerweile auch. Aber danke für die Einschätzung, wird wohl leider kein Weg am Patentanwalt vorbei führen!

    Viele Grüße,
    the.speciali
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  7. #7
    Benutzer Stammmitglied Avatar von Tomizz
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    Solange man das für den Eigenbedarf macht, gibt es keine Probleme. Wenn man aber anfängt, die Sachen zu verkaufen und vielleicht noch als Originalteile anbietet (bei der momentanen Qualität der 3D-Drucke eher unwahrscheinlich), dann wird es kritisch. Sobald auch nur ein Cent fließt, hört der Spaß auf.

    Patente gelten generell max. 20 Jahre, wenn sie nicht schon vorher zurückgezogen werden. Die Aufrechterhaltung eines Patentes kostet nämlich auch was. Man muss sich dann auch anschauen, was konkret geschützt ist. Der Batteriedeckel einer Fernbedienung bestimmt nicht. Den kann man sich doch auch aus Holz schnitzen, ohne dass es jemanden interessiert. Nur weil man mit dem 3D-Druck die Teile "originaler" fertigen kann, ändert sich doch die rechtliche Situation nicht. Für den Hausgebrauch ist es sowieso egal. Man sollte natürlich nicht den Hersteller verklagen, wenn einem die nachgebaute Kaffeemaschine um die Ohren fliegt.

    Tomizz

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