Ich fürchte, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, wird man in jedem Einzelfall eine Prüfung der möglichen Schutzrechte durchführen müssen. Zumindest in der Automobilbranche scheint es eine Regelung über den Schutz von sichtbaren Fahrzeugteilen zu geben. Auch bei dem bekannten Rechtsstreitigkeiten zwischen Apple und Samsung spielt unter anderem die äußere Form (Rechteck mit abgerundeten Ecken!) eine wesentliche Rolle. Ich denke dass das aber genau die Bauteile sind auf die Du mit dem angedachten Reparaturservice abzielst.
Was Lego betrifft hat man möglicherweise versäumt sich die Rechte an dem System dauerhaft zu sichern. Offenbar gab es eine Patentabsicherung, die ist aber zeitlich beschränkt (max. 20 Jahre, soweit ich weiss). Bei Geschmacksmustern gibt es meines Wissens keine zeitliche Beschränkung, der Schutz verfällt aber, sobald das geschützte Design nicht regelmäßig vom Rechteinhaber benützt wird, das wäre für Lego wahrscheinlich die preisgünstigere und längerfristigere Lösung gewesen.
Ich möchte mal vermuten dass die übliche Fernbedienung eines TV nicht explizit geschützt ist, allenfalls ein innovatives Element dieser Fernbedienung. Wenn das Iinnovative Element nicht gerade der Batteriedeckel ist, wird es wahrscheinlich kaum Probleme geben. Trotzdem sollte man sich da mal von einem Spezialisten (Patentanwalt?) beraten lassen. Das wird nicht die Welt kosten.
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