Braucht man bei der Spannweite nicht schon ne abnahme oder Genemigung vom Luftfahrtbundesamt
Ohne die Rechtslage eindeutig zu kennen möchte ich mich zu folgenden Aussagen hinreissen lassen.
Ein 3m Modell mit 900W Motorleistung dürfte weit unter der 25kg Grenze für Flugmodelle auf genehmigten!!! Modellflugplätzen liegen.
Der Flugplatz muss auch eine Aufstiegserlaubnis für Modelle mit dem Gewicht deines Modelles haben.
In der normalen Haftpflichtversicherung ist das Betreiben von Flugmodellen üblicherweise nicht abgesichert.
Bei Flugmodellen unter 5kg ( Segler oder Elektromodell ) kann theoretisch auch von ungenehmigten Plätzen gestartet werden, solange die Erlaubnis des Grundstückseigentümers vorliegt. Allerdings sind dabei dermassen rigide Vorschriften einzuhalten ( Abstände zu bewohnten Flächen, Strassen, Flugplätzen, Hochspannungsleitungen, Naturschutzauflagen ), das dies eigentlich nur theoretisch möglich ist.

Wie es mit der autonomen Fliegerei ausschaut weiss ich nicht. Allerdings werden in der Zwischenzeit Quattrokopter angeboten, die tatsächlich völlig autonom fliegen können. Allerdings haben die eine elektronische Flugradiusbeschränkung von 250m.

Wenn Du's ganz genau wissen willst, kannst Du dich mal an der Rechtsanwalt des DMFV ( Deutscher Modellfliegerverband ) wenden.
Die Anfrage sollte dann aber schon auch ein Mitglied beim DMFV stellen.

Das Signal für den Umschaltepin kann man ja aus der normalen Fernsteuerung gewinnen.
Ein Kanal wird dabei zum Umschaltekanal umfunktioniert.