Ich würde die Sache explizit ohne Software bestellen, Bestellkopie - evtl. Bildschirmdump - ausdrucken und aufheben (Dieser Ratschlag ist unverbindlich, ohne Gewähr für Auswirkungen wenn der Ratschlag befolgt wird). Beim Zoll könnte man sich darauf berufen, dass man eine Lieferung zuviel bestellt hat - und die Software abgeben. Die Frage ist, ob die Leute am Zoll nicht die gesamte Lieferung beschlagnahmen. Möglich wäre natürlich den Zoll vor der Bestellung zu fragen, was passiert, wenn diese verminderte Spezialbestellung nicht ausgeführt sondern mit der Software zusammen in DE ankommt. Aber da war doch irgendetwas mit "... schlafende Hunde wecken ..."Zitat von DanielSan
Lesezeichen