Bereits am 20. Dezember 2010 ist die EU-Verordnung zur Energiekennzeichnung von Fernsehgeräten in Kraft getreten. Ab 30.11.2011 müssen demnach alle Fernsehgeräte ein Energielabel tragen. Die* Fernsehgeräte müssen dabei von den Herstellern nach ihrer Energieeffizienz in eine Skala von „A“ bis „G“ eingestuft werden, ähnlich wie schon lange bei Kühlschränken und Waschmaschinen vorgeschrieben. Allerdings gibt diese Einstufung in Klassen keinen direkten Anhaltspunkt für den tatsächlichen...
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News Quelle: Elektor
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