Zitat Zitat von tbasnoopy Beitrag anzeigen
Aber nagelt mich nicht fest, ich bin kein Anwalt.
Wenn Du z.B. den Bremer Roland (als Hauptmotiv) ablichtest und im Hintergrund Passanten auf dem Bild zu sehen sind, darf das Bild auch ohne Einwilligung der dir unbekannten Personen veröffentlicht werden. Genauso ein Foto vom Freimarkt mit ein paar 100 Menschen auf dem Bild. Die sind Dir auch unbekannt, wie willst Du von denen eine Einwilligung bekommen?

Wichtig ist dabei das Haupt Motiv, ist das erkennbar ein Mensch, ist dessen Einwilligung nötig. Wobei wenn jemand klagt letztendlich das Gericht entscheidet........ Personen an denen ein öffentliches Interesse besteht Künstler. Fußballer, Politiker u.s.w. dürfen auch als Haupt Motiv ohne dessen Einwilligung veröffentlicht werden.

Gruß Richard