Volle Zustimmung!
Könnte geregelt werden wie mit persönlichen Fotos. Im Prinzip darf mich jeder fotografieren, wer es veröffentlichen will braucht meine individuelle Einwilligung.
Gruß
Searcher
Volle Zustimmung!
Könnte geregelt werden wie mit persönlichen Fotos. Im Prinzip darf mich jeder fotografieren, wer es veröffentlichen will braucht meine individuelle Einwilligung.
Gruß
Searcher
Hoffentlich liegt das Ziel auch am Weg
..................................................................Der Wegzu einigen meiner Konstruktionen
Es lebe der Kommerz! Und alle Verantwortlichen stecken mal wieder den Kopf in den Sand und lassen sich mit freiwilligen Selbstverpflichtungen abspeisen!Was technisch möglich ist und Geld einspielt, wird auch gemacht werden.
Zudem ist ja vorerst mal vorgesehen, das ich der Veröffentliichung der Bilder in Bing erst widersprechen kann, wenn die Bilder bereits Online sind!!!
Dazu müsste ich dann "nur" meine E-Mail Adresse angeben - Die dann Microsoft wiederum meistbietend verkaufen kann, am besten dann an Firmen die mir Software anbieten um meine Privatsphäre zu schützen - Ich versteh die Welt nicht mehr... wir werden als Bürger nur noch verarscht.
Jo AMI Firmen ist echt sch... obwohl ja OPOUT nach DschG verboten ist aber des interessiert die halt nicht
Legastheniker on Bord !
Bin kein Anwalt aber ambitionierter Hobbyfotograf und als solcher muss ich dir da Wiedersprechen. Wenn du mich Fotografieren wuerdest wuerdest du dich theorethisch schon "strafbar" machen weil ich dir nicht praeventiv meine Einverstaendniss gegeben habe. Der Gesetztgeber geht davon aus, dass ich nicht die Moeglichkeit habe alle Orte wo du das Bild von mir veroeffentlichen koenntest ueberpruefen kann und somit "verbietet" er das schiesen eines solchen ohne Zustimmung.
Wenn du jedoch meine Flasche Wasser/mein Auspufrohr/meinen Roboter fotografierst - und nicht grade eine andere Straftat wie Einbruch/Hausfriedensbruch begehst - darfst du dies - da Gegenstaende kein persoenlichkeitsrecht haben - und darfst diese sogar Veroeffentlichen.
Aber nagelt mich nicht fest, ich bin kein Anwalt.
alle elektronischen Bauteile arbeiten mit Rauch in ihrem Inneren;
Wenn der Rauch rauskommt , sind sie kaputt.
Wenn Du z.B. den Bremer Roland (als Hauptmotiv) ablichtest und im Hintergrund Passanten auf dem Bild zu sehen sind, darf das Bild auch ohne Einwilligung der dir unbekannten Personen veröffentlicht werden. Genauso ein Foto vom Freimarkt mit ein paar 100 Menschen auf dem Bild. Die sind Dir auch unbekannt, wie willst Du von denen eine Einwilligung bekommen?
Wichtig ist dabei das Haupt Motiv, ist das erkennbar ein Mensch, ist dessen Einwilligung nötig. Wobei wenn jemand klagt letztendlich das Gericht entscheidet........ Personen an denen ein öffentliches Interesse besteht Künstler. Fußballer, Politiker u.s.w. dürfen auch als Haupt Motiv ohne dessen Einwilligung veröffentlicht werden.
Gruß Richard
Hier gibt es Bild vom Viktualienmarkt München. Keine der Personen wurde gefragt (oder mußte gefragt werden) und sie sind drauf. Soweit ich mich erinnern kann gilt das für Bilder ab 7 Personen.
Man könnte sonst den Markt nicht aufnehmen, oder eben höchstens nachts, recht untypisch.
Wenn das die Regel ist dann hieße die Regel auch man dürfte von dem Bild keinen Ausschnitt machen, wie seltsam dass auch wieder ist.
Andererseits könnte man immer 6 Personen hinzufügen um ein legales Bild von jemandem in der Öffentlichkeit machen zu können, auch komisch.
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Ich seh schon wir brauchen mehr juristen.
Bilder mit mehr als 6 Personen gelten als Gruppenaufnahmen bei der einzelne Personen nicht mehr im Vordergrund stehen. Daher ist eine Veröffentlichung möglich. Ich bin mir nicht ganz sicher ob das auch geht wenn die Namen darunter stehen, aber egal.
Was ich mit bei Street-XYZ immer gefragt hab: Wie ist das bei Mehrfamilienhäusern? Wenn ein Anwohner der Veröffentlichung nicht zustimmt wird das Haus nicht angezeigt (soweit alles klar), aber was ist wenn ein Mieter im Haus unbedingt will, dass sein Haus dargestellt wird (z.B. weil er seine Geschäftsräume dort hat und bedingt die Werbemöglichkeit übers Internet nutzen will) Wer gewinnt dann?
Juristen duerften sich soweit ich weis garnicht dazu aeusern weil kostenlose Beratungen verboten sind.
Ja die Mehrpersonenregelung ist mir schon bekannt wobei diese nicht an einer best. Anzahl an Personen gemessen wird. Es gilt auch hier das eindeutig erkennbar sein muss dass diese nur Beiwerk zu dem eigentlichen Thema sind. Also wenn ich die 50m hohe Kirche fotografiere juckt der eine Passant der durchs Bild laeuft auch nicht. Aber im Worst Case ist sowas immer Richterentscheid - und wie jeder weis "vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand".
Eigentlich wollte ich auch nichts ueber die Personenregeln aussagen sondern eher ueber Objekte, welche keine persoenlichkeitsrechte haben. Also Eigentlich ist es dem pol. Druck und der toleranz von G. zu verdanken das man ueberhaupt einspruch einlegen darf. In vielen Laendern mit aehnlichen Gesetzestexten gab es darueber garkeine Diskussion ob man sein Haus ausblenden darf. Lt. Gesetzt hat ein Haus eben kein Anspruch auf privatsphaere.
Ich moechte nicht sagen das mir gefaellt was da mit Streetview angefangen hat (mein Haus ist auch nicht drinn) aber der Gesetztgeber ist leider noch nicht ins digitale Zeitalter vorgedrungen und somit ist eine Forderung nach Anpassung der Gesetzte sinnvoller als sich auf die Firmen zu stuerzen die mit einem erlaubten Dienst etwas Kohle machen wollen.
alle elektronischen Bauteile arbeiten mit Rauch in ihrem Inneren;
Wenn der Rauch rauskommt , sind sie kaputt.
In Deutschland wird das zu verbissen gesehen. Ein vernünftiger potentieller
Arbeitgeber wird die Einstellung eines fähigen Arbeitnehmers nicht vom
temporären Aussehen seines Grundstückes beim Foto machen von
Google abhängig machen. Wenn doch, dann tschüss, würd ich sagen.
VG Micha
Was brauche ich für Werkzeug - in dieser Reihenfolge seht ihr es:
Vorschlaghammer, Notebook, BASCOM, Lötequipment, Rohrzange, Bolzenschneider ...
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