Zitat Zitat von terz
Ich habe aber zumindest momentan keine Bedenken, dass der Roboter Schäden an Personen oder anderen "Gegenständen" anrichtet, da ich ihn auf der Straße nicht unbeaufsichtigt fahren lassen will. Auf meinem Grundstück ist es evtl. etwas anderes. Ich denke nicht, dass er wie Nr. 5 abhaut
Frage: wie sind die Grenzen deines Grundstückes beschaffen?

Eine Beton Mauer die die vom Roboter nicht zu durchbrechen oder zu überwinden ist? Oder eher symbolisch. Ein Maschendrahtzaun der von einer 50 Kg. Maschine die sich dank Kettenantrieb auch mal richtig am Boden abstützen kann, umgewalzt wir.

Als ehemaliger SemiScale RC Flieger mit zugelassener Selbsbau Anlage. Weis ich welche Auflagen ich vom Gesetzt und der Versicherung hatte.
Wenn was passiert, fragt kein Staatsanwalt ob du nur die Absicht hattest im eigenen Gelände zu fahren, sondern nur ob du alles unternommen hast, daß das potentiell gefählische Objekt das Gelände nicht verlassen konnte.

Wenn Du das nicht plausibel (also durch einen Gutachter nachvollziehbar) darlegen kannst, bist du auf jeden Fall wegen grober Fahrlässigkeit drann.

Wenn was passiert, bist du was Schadensersatz und Schmerzensgeld angeht sowieso drann.

Also als erstes mit deiner Versicherung reden, was die abdecken.
Normalerweise sind das Sonderrisiken die in der Standart Haftpflicht nicht enthalten sind.

Alternativ dazu doch erst mal mit dem Kinderwagen anfangen und parallel dazu ein sicheres Trägerfahrzeug entwickeln.