Che Guevara: Auch wenn ich hier kein Nebenthema provozieren will,
jedoch sieht es gesetzlich warscheinlich leider so aus mit der Draht-
verbindung zum Nachbargrundstück.
Physikalische Tatsache ist jedoch - nur mal so erwähnt - Dieses kann
weder angepeilt werden, noch jemand Schaden zugefügt werden.
VG Micha