Ich würde ehrlich gesagt die Finger davon lassen.
Zum einen darfst Du nach §64b Satz 2 Nr 1 noch nicht einmal in die unmittelbare Nähe der Gleise und mit Sicherheit ist auch das unbefugte Anbringen von Gegenständen an Gleisanlagen strafbar.

Zum anderen - und das würde mir viel mehr Sorgen machen - wäre das Anbringen der Sensoren lebensgefährlich, da Du nicht wissen kannst, wann auf einem der 3 Gleise ein Zug kommt...

Gruß,
askazo