- Labornetzteil AliExpress         
Ergebnis 1 bis 5 von 5

Thema: Verlustvortrag in die Folgejahre (Finanzamt)

  1. #1
    Erfahrener Benutzer Roboter Genie
    Registriert seit
    10.03.2005
    Alter
    35
    Beiträge
    967

    Verlustvortrag in die Folgejahre (Finanzamt)

    Anzeige

    E-Bike
    Hallo zusammen,

    das hier richtet sich hauptsächlich an die vielen Studenten hier im Forum (andere Kommentare sind natürlich auch erwünscht). Damit hat sich sicherlich der ein oder andere schon einmal damit beschäftigt.

    Es geht um den Verlustvortrag in die Folgejahre bei z.B einem Studenten. Damit kann man z.B Werbekosten in das nächste Jahre mitnehmen und anhäufen. Irgendwann hat man zu versteuerndes Einkommen und dann wird der ganze Batzen gegengerechnet.

    Meine offenen Fragen hierzu:

    1)

    Müssen die Ausgaben in dem Jahr höher als die Einnahmen sein? Oder kann man Ausgaben auch mitnehmen, wenn man zwar Einkommen hat, welches größer als die Ausgaben war, aber unter der Steuerfreigrenze blieb?

    2)

    In welcher Form muss man dem Finanzamt mitteilen, dass es eben eine "Verlustbestandsaufnahme" machen soll. Automatisch hab ich mittlerweile rausbekommen wird das logischerweise nicht gemacht.



    Vielleicht hat einer von euch damit schon Erfahrung gemacht.


    Viele Grüße,
    hacker
    Ich würde ja gern die Welt verändern..., doch Gott gibt mir den Quellcode nicht!

  2. #2
    Moderator Robotik Einstein Avatar von HannoHupmann
    Registriert seit
    19.11.2005
    Ort
    München
    Alter
    41
    Beiträge
    4.534
    Blog-Einträge
    1
    Würde mich wundern, wenn du als Student so hohe Werbekosten hast, dass sich der Aufwand lohnt. Ich hatte meistens schon das Problem, dass mir das Finanzamt nicht mehr als 10€ gezahlt hätte und dafür aber eine Stunde Formulare hätte ausfüllen müssen. Da hab ich in der Zeit mehr verdient als durch die Steuerrückforderung.

  3. #3
    Erfahrener Benutzer Begeisterter Techniker
    Registriert seit
    14.05.2006
    Beiträge
    260
    Hi,

    folgenden Tip kann ich Euch geben:
    Während des Studiums Rechnungen von Büchern, Arbeitsmaterialien, Computer und Zubehör sammeln.

    Wenn diese Materialien später im Berufsleben noch gebraucht werden, können diese Aufwendungen dann als Unkosten von der Steuer abgesetzt werden. Nennt sich Umwidmung.


    Viele Grüße

    Christian

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Robotik Einstein Avatar von Vitis
    Registriert seit
    06.01.2005
    Ort
    Südpfalz
    Alter
    50
    Beiträge
    2.253
    es gibt keine "Unkosten", nur Kosten und Erträge
    Vor den Erfolg haben die Götter den Schweiß gesetzt

  5. #5
    Erfahrener Benutzer Robotik Einstein Avatar von Hessibaby
    Registriert seit
    20.11.2003
    Ort
    Gelsenkirchen
    Alter
    72
    Beiträge
    1.601
    Die Kosten für gerinwertige Wirtschaftsgüter kannst Du nur im Jahr der Entstehung absetzen. Die für Wirtschaftsgüter >500 Euro werden üblicherweise linear abgeschrieben. Wenn Du dir dieses Jahr ein Notebook für 1000 Euro kaufst kannst Du nächstes Jahr nur noch 750 Euro aktivieren, und wenn Du 2013 erst fertig bist 1 Euro ( Erinnerungswert )
    Das mit der Umwidmung ist leider sehr unterschiedlich geregelt, und dann auch noch vom guten Willen des Finanzbeamten abhängig.

    Tipp : Geh zum Finanzamt und lasse Dich dort beraten. Die sind dazu gesetzlich verpflichtet ! Und das ist kostenlos

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum

    Gruß aus dem Ruhrgebiet Hartmut

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  

Solar Speicher und Akkus Tests