Die Kosten für gerinwertige Wirtschaftsgüter kannst Du nur im Jahr der Entstehung absetzen. Die für Wirtschaftsgüter >500 Euro werden üblicherweise linear abgeschrieben. Wenn Du dir dieses Jahr ein Notebook für 1000 Euro kaufst kannst Du nächstes Jahr nur noch 750 Euro aktivieren, und wenn Du 2013 erst fertig bist 1 Euro ( Erinnerungswert )
Das mit der Umwidmung ist leider sehr unterschiedlich geregelt, und dann auch noch vom guten Willen des Finanzbeamten abhängig.

Tipp : Geh zum Finanzamt und lasse Dich dort beraten. Die sind dazu gesetzlich verpflichtet ! Und das ist kostenlos