Gott sei Dank muß (ich) nicht bei euch Duschen. Diese Überlegungen
mögen ja technisch möglich sein, aber ob sie deshalb auch der VDE entspricht?
Wenn Haus oder Wohnmobiel oder...Abfackelt B.z.w. noch schlimmer
jemand umkommt kann das zu erheblichen Problemen führen!
Letzendlich auch ohne Bestrafung wenn man sich "schuldig" fühlt.
Dieser Dimmer von C ist jedenfalls keine bauliche Veränderung vom
Warmwassergerät, das Warmwassergerät behält schon eimal seine
Zulassung.Der Dimmer hat hoffendlich eine Zulassung für (seinem)
Leistungsbereich, das gegebenenfalls Kühlbedarf entsteht ist angegeben,
damit ist der Hersteller einigermaßen Abgesichert.
Im Prinzip kann man den Warmwasserbereiter auch einfach über eine
aufgerollte Kabeltrommel betreiben, dann fällt halt eine gewisse Leistung
über der Kabeltrommel ab. Das klappt aber eher nur kurzfristig bei 2 kW
und dann ist die Kabeltrommel hin. -)
In D in diesem unserem Lande (hat mal so ein A...von Politiker..) herrscht
Ordnung, DIN, VDE,TÜV......und wer das nicht einhält und es passiert etwas
der atmet ein paar Jahre durchs Fliegengitter.....
Ach ja, der Heizstab gehört eigendlich auf den nächsten Müllberg!
Gruß Richard
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