Hi,

kenn ich. 1) ... kauft Mann/Mama/Papa ein 25kmh-Mofa für Kind. 2) Kind wird größer - macht Führerschein und baut den bauartgeprüften Drehzahlbegrenzer aus - darf ja schneller fahren. 3) Kind will das entschärfte Mofa verkaufen - die alten Bauteile sind irgendwohin entsorgt worden. 4) Mann/Mama/Papa von anderer Familie kaufen das mittlerweile sehr billige Teil und stehen genau da, wo Du stehst.

Dir ist das Schlüsselwort aufgefallen: ... bauartgeprüft ... Jeder Umbau an einem Gefährt, das am öffentlichen Verkehr teilnimmt und bestimmte Geschwindigkeiten erreicht oder überschreitet (25 kmh IST definitiv ober der Mindestgrenze) muss insgesamt bauartgeprüft sein oder sonsteine Zulassung haben und darf nur Zusätze haben (Ausnahme sind die meisten Aufkleber, Quasten uä), für die eine Bauart- oder Einzelprüfung resp. -genehmigung vorliegt. Der bauartgeprüfte Drehzahlbegrenzer (der früher eingebaut war) ist natürlich käuflich zu bekommen - kosten die Teile immer noch so um die zwei- dreihundert - mit zugelassenem Einbau und Eintrag? Du kannst natürllch für Deinen Umbau eine Einzelprüfung beantragen und durchziehen. Dieser Weg ist sehr steinig - macht aber manchmal Spass.

Ein derartiger Umbau OHNE Zulassung hat meines Wissens zur Folge, dass die Zulassung erlischt - und damit z.B. auch die Grundlage der Versicherung. De jure wird beim Fahren des umgebauten/zurückgebauten Mopeds also ein nicht versichertes, nicht zugelassenes Fahrzeug durch den Verkehr bewegt. Folge dürfte beipsielsweise neben einer saftigen Strafe sein, dass eine spätere Erteilung eines Führerscheins ziemlich erschwert wird. Dies könnte auch dadurch eintreten, dass der ursprüngliche Ausbau der Drossel in den Papieren steht und der Rückbau der - zugelassenen - Drossel nicht von einer zugelassenen Stelle eingetragen wird.