Da ich vor einiger Zeit ein ähnliches Problem hatte, hab ich mich mal mit dem Gewerberecht und der Abrechnungsmodalitäten in Deutschland beschäftigt. Hier also die Informationen die zu diesem Thema passen:

Wer eine Dienstleistung erbringt und diese Abrechnen möchte muss diese versteuern. D.h. er braucht einen Gewerbeschein bzw. ein angemeldetes Gewerbe (kostet etwa 30-60€ und dauert 3-6 Wochen).
Für Kleinunternehmer wie hier, die weniger als 10.000€ im Jahr machen, kann man sich von der Steuer und dem Nachweis zur Steuer befreien lassen. Die Steuer darf dann auf der Rechnung nicht ausgewiesen werden (Steuernummer von Finanzamt wird aber trotzdem angegeben). Gerade wenn die ne Pension betreiben, könnten sie das was du installierst von der Steuer absetzten, aber nur wenns auch ne Rechnung dafür gibt.

Es gibt einige Berufsgruppen die von der IHK (Industrie und Handelskammer) geschützt sind, in erster Linie Handwerksberufe. Elektroinstallationen darf z.B. nur ein Elektriker vornehmen (Grenzfällig ob das bei dir schon unter Elektroinstallation fällt).

Jetzt zur Idee selbst. Das CE Zeichen ist nicht geschützt und darf jeder auf seine Geräte kleben wenn er meint, dass das Gerät die CE Bedingungen erfüllt. Das Zeichen wird nicht überprüft und ermöglicht den innereuropäischen Handel (für dich also nicht interessant). Interessanter ist das GS Zeichen, dass ist geschützt und darf nur vom Gesetzgeber vergeben werden.
Warum der ganze Aufwand? Sollte ein Gast durch deine Anlage einen Stromschlag bekommen oder sich irgendwie verletzen, kommt die glaube ich die Berufsgenossenschaft (oder ein anderer Verein) und untersucht das ganze. Am Ende bekommt der Ärger, der das Ding dort angebracht hat und der Auftraggeber, da beide grob Fahrlässig gehandelt haben. Dann Gericht, Verurteilung, Geldstrafe oder Gefängnis. Das sozusagen als worst case.