Hallo Lemon,

ich kenn das deutsche Gewerberecht nicht, aber bei uns ist es so, dass du steuerpflichtig wirst, wenn du Geld oder "GELDES WERT" dafür nimmst. Mit Tauschhandel entgeht man nicht der Steuerpflicht. Wenn irgendwem einmal rausrutscht, dass du im Gegenzug einmal dort gratis übernachtet hast, oder sie einen Meldezettel dazu finden, zahlst du. Du zahlst aber für das, wie das Finanzamt deine VERMUTETEN nicht angemeldeten Einkünfte EINSCHÄTZT.

Die Finanz wird sich für CE Zeichen kaum interessieren, wohl aber für die Herkunft von Betriebsausstattung und nach einem Beleg suchen.

Verschenkte elektrische Geräte unterliegen den selben gesetzlichen Bestimmungen (CE, Sicherheit, Störungen usw.) wie verkaufte.

Fazit: Gemacht wird viel, aber eine Garantie, dass da keine Probleme auftauchen, kann dir keiner Geben. Behörden arbeiten ja bekanntlich nicht danach, was wir Normalbürger für vernünftig halten, sondern nach der tatsächlichen Gesetzeslage und wie sich diese auslegen lässt, so dass dort einer einen "Erfolg" verbuchen kann.

grüsse,
Hannes