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Thema: Türöffnung und Abrechnung - "ehrenamtliche" Schal

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Erfahrener Benutzer Begeisterter Techniker
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    Türöffnung und Abrechnung - "ehrenamtliche" Schal

    Hallo zusammen,

    seit Tagen google ich nun schon, doch ich finde nix, ihr seid meine letzte Hoffnung:

    Es geht darum, dass gute Bekannte von mir eine art "Ferienwohnung" auf einem Bauernhof anbieten. Für die habe ich vor einiger Zeit eine Software erstellt, mit der Sie das einfach abrechnen können, den Gästen WLAN freischalten und so weiter. So weit so gut.

    Nun hatten sie die Idee, den Gästen eine "Zimmerkarte" zu geben, mit der diese sowohl die Zimmertür öffnen können als auch zum beispiel WLAN oder Essen/Trinken "bezahlen" und das alles hinterher über meine Software auf einmal abgerechnet werden kann.

    Sie fragten mich also, ob ich das für sie bauen könnte. Technisch gesehen kein größeres Problem, hab sogar schon (auf basis des Pollin RFID Boards) eine kleine "Testumgebung" aufgebaut.

    Ich frage mich aber: Wie ist das rechtlich (in DE), darf ich das überhaupt? Ich würde dafür nix verlangen (hab ich für die Software auch nicht) es also nicht gewerblich bauen. Aber meine Bekannten würden es ja quasi kommerziell nutzen, sozusagen.

    Habt Ihr eine Idee, auf was ich dabei alles achten muss?? Oder an welche Stelle ich mich wenden kann für verlässliche Infos? Ich habe bereits bei der IHK nachgefragt und auch hier im Forum was gefunden (https://www.roboternetz.de/phpBB2/ze...ag.php?t=43774)

    Aber das ist ja nicht dasselbe, denn ich will ja nix damit verdienen und es als "Unternehmen" machen. Nur 3 Terminals zur Zimmeröffnung und 1-2 zur Abbrechung bauen...

    Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen und ich danke bereits im Vorraus,

    LemonSquash

    P.S.: Ich war mir über das richtige Unterforum nicht ganz sicher, sorry wenn es nicht passen sollte...

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Roboter Genie Avatar von BurningBen
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    Solange du keine Gegenleistung bekommst, ist das doch kein Problem.

    Könnten Sie rein theoretisch ja auch selber bauen und programmieren.

  3. #3
    Erfahrener Benutzer Begeisterter Techniker
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    Hallo BurningBen,

    Danke erstmal für deine schnelle Antwort. Ich dachte nur, weil sie es ja quasi gewerblich einsetzen, und auch noch in einem "Beherbergungsbetrieb", dass da irgendwann mal einer kommt und was kontrolliert, und dann findet der da geräte ohne CE oder sonstiges. Das es da halt keinen Ärger gibt...

    Aber ehrlich gesagt, wäre deine Antwort meine Wunschantwort

    Gruß,
    Lemon

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Robotik Einstein Avatar von Klingon77
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    hi,

    im deutschen Recht "arbeitet" wer gegen "Entgeld"...

    Da Du nichts dafür verlangst und auch nichts bekommst, sollte es ein Freundschaftsdienst sein.


    Dies im Zweifelsfall glaubwürdig zu beweisen ist aber ggf. nicht so leicht.


    liebe Grüße,

    Klingon77
    Der kürzeste Weg zwischen zwei Menschen ist ein Lächeln - http://www.ad-kunst.de

  5. #5
    Erfahrener Benutzer Robotik Einstein Avatar von vohopri
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    Hallo Lemon,

    ich kenn das deutsche Gewerberecht nicht, aber bei uns ist es so, dass du steuerpflichtig wirst, wenn du Geld oder "GELDES WERT" dafür nimmst. Mit Tauschhandel entgeht man nicht der Steuerpflicht. Wenn irgendwem einmal rausrutscht, dass du im Gegenzug einmal dort gratis übernachtet hast, oder sie einen Meldezettel dazu finden, zahlst du. Du zahlst aber für das, wie das Finanzamt deine VERMUTETEN nicht angemeldeten Einkünfte EINSCHÄTZT.

    Die Finanz wird sich für CE Zeichen kaum interessieren, wohl aber für die Herkunft von Betriebsausstattung und nach einem Beleg suchen.

    Verschenkte elektrische Geräte unterliegen den selben gesetzlichen Bestimmungen (CE, Sicherheit, Störungen usw.) wie verkaufte.

    Fazit: Gemacht wird viel, aber eine Garantie, dass da keine Probleme auftauchen, kann dir keiner Geben. Behörden arbeiten ja bekanntlich nicht danach, was wir Normalbürger für vernünftig halten, sondern nach der tatsächlichen Gesetzeslage und wie sich diese auslegen lässt, so dass dort einer einen "Erfolg" verbuchen kann.

    grüsse,
    Hannes

  6. #6
    Moderator Robotik Einstein Avatar von HannoHupmann
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    Da ich vor einiger Zeit ein ähnliches Problem hatte, hab ich mich mal mit dem Gewerberecht und der Abrechnungsmodalitäten in Deutschland beschäftigt. Hier also die Informationen die zu diesem Thema passen:

    Wer eine Dienstleistung erbringt und diese Abrechnen möchte muss diese versteuern. D.h. er braucht einen Gewerbeschein bzw. ein angemeldetes Gewerbe (kostet etwa 30-60€ und dauert 3-6 Wochen).
    Für Kleinunternehmer wie hier, die weniger als 10.000€ im Jahr machen, kann man sich von der Steuer und dem Nachweis zur Steuer befreien lassen. Die Steuer darf dann auf der Rechnung nicht ausgewiesen werden (Steuernummer von Finanzamt wird aber trotzdem angegeben). Gerade wenn die ne Pension betreiben, könnten sie das was du installierst von der Steuer absetzten, aber nur wenns auch ne Rechnung dafür gibt.

    Es gibt einige Berufsgruppen die von der IHK (Industrie und Handelskammer) geschützt sind, in erster Linie Handwerksberufe. Elektroinstallationen darf z.B. nur ein Elektriker vornehmen (Grenzfällig ob das bei dir schon unter Elektroinstallation fällt).

    Jetzt zur Idee selbst. Das CE Zeichen ist nicht geschützt und darf jeder auf seine Geräte kleben wenn er meint, dass das Gerät die CE Bedingungen erfüllt. Das Zeichen wird nicht überprüft und ermöglicht den innereuropäischen Handel (für dich also nicht interessant). Interessanter ist das GS Zeichen, dass ist geschützt und darf nur vom Gesetzgeber vergeben werden.
    Warum der ganze Aufwand? Sollte ein Gast durch deine Anlage einen Stromschlag bekommen oder sich irgendwie verletzen, kommt die glaube ich die Berufsgenossenschaft (oder ein anderer Verein) und untersucht das ganze. Am Ende bekommt der Ärger, der das Ding dort angebracht hat und der Auftraggeber, da beide grob Fahrlässig gehandelt haben. Dann Gericht, Verurteilung, Geldstrafe oder Gefängnis. Das sozusagen als worst case.

  7. #7
    Erfahrener Benutzer Begeisterter Techniker
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    Hallo,

    erstmal danke für die Antworten.

    Nur um das nochmal klarzustellen: Ich beabsichtige NICHT das ganze gewerblich, für Geld oder Geldes Wert zu machen. Wenn dabei mal n netter Grillabend und das eine oder andere Bierchen rausspringt - ok. Aber das ist ja auch nicht mein Problem.

    Eher trifft es schon HannoHupmann mit dem Absatz über das GS - Zeichen. Verstehe ich das richtig, wenn ich dieses Zeichen (rechtmäßigerweise) auf den Geräten anbringe und irgendwem was dadurch passiert (ich muss hier noch erwähnen: Der Leser selber und auch das Türschloss arbeiten mit Spannungen von max. 8 Volt bei 500 mA. Versorgt durch einen Klingeltrafo mit TÜV, GS und CE ), bin ich nur eingeschränkt dafür haftbar zu machen? (Bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit bin ich immer haftbar - das ist klar).

    Kennt noch jemand eine gute Stelle, wo ich mir mehr Infos über dieses GS - Zeichen und die dazugehörigen Bedingungen / Prüfungen / Preise besorgen kann? Ich geh jetzt zwar dazu googlen, aber die entsprechende "offizielle Stelle" dazu befragen ist mir da dann doch lieber. In den Knast will ich möglichst erstmal nicht, und auch tonnenweise Geld an den Staat verschaffen (tu ich eh schon *Raucher*, *GEZ*, *Steuerzahler* :P ) will ich auch nicht unbedingt....

    Gruß,
    Lemon

    _______
    EDIT: OK - Grad nochmal meine ursprüngliche Fragestellung gelesen und gesehen, dass klingt wirklich mehr nach "darf ich unentgeltlich arbeiten". Was ich aber eigentlich meinte ist: Wie ist es rechtlich bei der Herstellung von Elektrogeräten (so könnte man das wohl nennen ? ). Also wie ist es mit diesen CE (hab gelesen das dies Pflicht ist? ) und GS Zeichen (habe gelesen dass dies freiwillig ist? ), darf ich überhaupt als "nichtunternehmen" Elektrogeräte herstellen usw.

    Danke nochmal und Gruß

  8. #8
    Erfahrener Benutzer Roboter Genie
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    Hallo
    GS Zeichen darfst Du nicht darauf machen, das bekommst Du von der entsprechenden Stelle.
    CE darf jeder anbringen, das ist nur eine Erklärung, daß das Gerät den Vorschriften entspricht.
    Wenn es natürlich nicht den Vorschriften entspricht und es stolpert jemand darüber....
    Du darfst auch ohne Gewerbeanmeldung Geld verdienen, wenn es bei gelegentlichen Arbeiten bleibt.
    Auf der Einkommenssteuererklärung müssen diese Einnahmen aber trotzdem erscheinen.
    Einkünfte bis 220€ im Kalenderjahr sind steuerfrei.

    Mit freundlichen Grüßen
    Benno
    Wo man nicht mit Vernunft handelt, da ist auch Eifer nichts nütze; und wer hastig läuft, der tritt fehl.
    Ein König richtet das Land auf durchs Recht; wer aber viel Steuern erhebt, richtet es zugrunde

  9. #9
    Moderator Robotik Einstein Avatar von HannoHupmann
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    Du darfst auch ohne Gewerbeanmeldung Geld verdienen, wenn es bei gelegentlichen Arbeiten bleibt.
    Auf der Einkommenssteuererklärung müssen diese Einnahmen aber trotzdem erscheinen.
    Einkünfte bis 220€ im Kalenderjahr sind steuerfrei.
    Das hab ich nicht so in erinnerung. Sobald man eine Rechnung stellt muss man Angemeldet sein. Von der Steuer ist man tatsächlich als Kleingewerbetreibender befreit. Diese wird aber auch nicht ausgewiesen, ansonsten MUSS sie abgeführt werden.

  10. #10
    Erfahrener Benutzer Begeisterter Techniker
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    Was das betrifft @Hanno weiß ich wiederum was:

    Man darf auch ohne angemeldetes Gewerbe eine Rechnung schreiben ("Privatrechnung"), darf darauf aber natürlich keine MwSt. ausweisen und muss alles was man damit eingenommen hat auch beim Finanzamt angeben.

    Die Frage ist, was muss ich laut gesetzt tatsächlich beachten, wenn ich die Dinger bau und bei denen an die Tür hefte. MUSS ich ein GS - Zeichen mit entsprechender Prüfung und allem haben, was muss sonst beachtet werden...

    Danke und Gruß,
    Lemon

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