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Thema: Türöffnung und Abrechnung - "ehrenamtliche" Schal

  1. #11
    Erfahrener Benutzer Robotik Einstein Avatar von Hessibaby
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    Praxistest und DIY Projekte
    Zur Geschichte mit der Bezahlung:
    Unabhängig davon ob Geld oder Geldwerter Vorteil muss Du den Gewinn bei Deiner Steuererklärung mit deklarieren.
    Wenn Du keinen Gewerbeschein hast oder Kleinunternehmer bist, darfst Du natürlich keine Umsatzsteuer (MwSt.) ansetzen.

    Zur Geschichte mit der Haftung:
    Wenn Du Geld für Deine Tätigkeit nimmst, auch wenn es nur 1 Euro ist, haftest Du für alle durch das Produkt entstehende Schäden mit Deinem gesamten Vermögen.
    Auch wenn Du nichts dafür nimmst bleibt das Restrisiko bei Dir, weil Dein Auftraggeber nach dem Grundsatz von Treu und Glauben handelt.
    ( Sch...juristendeutsch ) sagt aber letztendlich nur, dass er Dir zutraut das Du ein fehlerfreies, sicheres Produkt ablieferst.

    Das CE-Zeichen sagt ( wie oben richtig erwähnt ) so gut wie nichts aus.
    Das GS-Zeichen ist das TÜV-Prüfsiegel, darf nur von denen vergeben werden und, aus meiner Sicht, auf Elektrogeräten ziemlich unsinnig, da der TÜV lediglich die Funktionalität und nicht die elektrische Sicherheit testet da dafür der VDE zuständig ist.

    Aus dem Märchen kommst Du raus, wenn Du zum Betrieb der Mimik Akkus benutzt und diese in einem VDE-geprüften Ladegerät laden lässt.

    Das wichtigste, hier noch nicht erwähnte, Thema ist EMV. Dazu kann ich, wegen der gewerblichen Nutzung, nur sagen : Pack den ganzen Krempel in ein Metallgehäuse.

    Gruß aus dem Ruhrgebiet
    Hartmut

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum

    Gruß aus dem Ruhrgebiet Hartmut

  2. #12
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    Hallo Hartmut,

    Betrieb der Mimik Akkus benutzt und diese in einem VDE-geprüften Ladegerät laden lässt.
    Wenn ich einen entsprechenden Klingeltrafo verwende (auch VDE usw.) gehts dann auch?

    Da RFID - Anwendung dürfte das Metallgehäuse ja nur aus dem Boden und den Seitenwänden bestehen, da der "Deckel" ja der teil ist, auf den die Karte gelegt wird... Aber die Idee ist sicher gut, denn das würde auch zum Beispiel die Störung durch evtl. in der nähe verlegte Netzwerkkabel oder Stromkabel vermindern....

    Um eure bisherigen Aussagen mal zusammenzufassen: Prinzipiell ist es also wohl erlaubt, auch wenn die gesamte Haftung (was ja eigentlich auch klar und richtig ist) bei mir liegt.

    Hmm. Naja, ich bin mir trotzdem noch nicht sicher, ob ich den "Auftrag" annehmen soll oder nicht...

    Danke auf jeden fall nochmal an alle, die hier ihr Wissen mitgeteilt haben und im vorraus an alle, die eventuell nochmal etwas dazu sagen möchten!

    Gruß,
    Lemon

  3. #13
    Erfahrener Benutzer Robotik Einstein Avatar von Hessibaby
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    Nimm Akkus, es sei denn Du beherrscht die drahtlose Spannungsübertragung.

    Nimm den Auftrag ruhig an, lass Dir ein Abnahmeprotokoll unterschreiben, in dem die ordnungsgemäße Funktion bestätigt wird, und schränke in diesem die Haftung auf den von Dir vereinnahmten Betrag ein.

    Gruß Hartmut

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  4. #14
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    Ok, danke.

    Nur zum verständniss: Akkus und keine Netzteile, Netzgerät u.ä. zwecks keinerlei Netzstrom in der ganze anlage? Gefahr und Risiko von elektrischem Schlag in richtung 0 senken, verstehe ich das richtig?

    Ich hatte sogar ehrlichgesagt auch an Akkus gedacht, aber nur zur Unterstützung bei Stromausfall oder einem Problem mit dem Klingeltraffo.

    Hmm. Vieleicht fällt mir eine Möglichkeit ein, wie es mit Akkus machbar ist. Wäre es denn möglich, die Spannungsversorgung der Leser mit Akkus zu machen, die gleichzeitig über ein entsprechendes, zugelassenes Ladegerät geladen werden? Ich glaube mit LiPo geht das, oder?

    Btw: Klingt so, als hättest du schon Erfahrung mit dem Thema und der Problematik?

    Gruß,
    Lemon

  5. #15
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    Hallo Lemon

    Ich habe während meines Studiums so einige DM verdient.

    Seit 1996 bin ich als Sachverständiger für EDV und Elektronik tätig, und was mir da so manches mal vor die Augen kommt ist fast unglaublich.

    Zum Thema Stromversorgung nochmal.

    Wenn Du mit Netzspannung versorgst hast Du das Problem das sich jemand einen Schlag holen kann.

    Wenn Du mit Niederspannung aus einem externen Trafo arbeitest sind auch bei kleinen Leistungen schon relativ höhe Ströme gegeben, welche eine Leiterbahn oder was auch immer zum Brennen bringen können.

    Wenn Du gewissenhaft arbeitest ist die Chance zwar sehr gering, aber ein Restrisiko bleibt immer.

    Statt der Akkus kannst Du ein externes Fertignetzteil verwenden ( z.B. Steckernetzteil ). Wichtig ist nur, dass Du dieses innerhalb seiner Spezifikationen betreibst und es vom Hersteller für Deinen Einsatzzweck freigegeben ist.

    Gruß Hartmut

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    Gruß aus dem Ruhrgebiet Hartmut

  6. #16
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    Hallo,

    sehr interessantes Thema. Nur zur Korrektur:
    @Hanno: Die Kleinunternehmergrenze liegt in Deutschland bei 17.500 Euro UMSATZ im Jahr. (Das Wort Umsatz fehlte bei Dir) Aber Kleinunternehmer heißt nicht, dass man alle Freiheiten hat, sondern nur, dass man keine Steuern auf seine Einnahmen zahlen muss. Die Einnahmen (also den Umsatz) muss aber trotzdem komplett und korrekt angeben. (Mal davon abgesehen, dass das Finanzamt ja in Deine Bankkonten und Kontenbewegungen schauen kann)

    Da es hier aber um einen Freundschaftsdienst geht, ist das alles irrelevant. Mein Tipp an dieser Stelle: Betreibe Deine Anlage/Dein Gerät mit Akkus oder mit einem Netzteil, dass bereits GS-geprüft ist.
    Aber Du solltest generell über die Art der Weitergabe an Deine Bekannten nachdenken, denn z.B. käme das ElektroG noch zum Tragen.

  7. #17
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    Widerspruch :
    Das ElektroG bzw. die Meldung ans EAR ist nur dann erforderlich wenn Produkte kommerziell und in Serie hergestellt werden. Mit der letzten Änderung sind zwar einige Verschärfungen aber auch einige Erleichterungen eingebracht worden. Kleinst- und Kleinmengen unter 50kg müssen nicht mehr registriert werden. Der Verwaltungsaufwand beim EAR ist einfach zu hoch und steht in keiner Relation zu den Einnahmen.
    Wenn hauptsächlich kommerziell hergestellte Fertigkomponenten ( Netzteil, Leser und Board ) verwendet werden sind diese eh schon registriert. Also besteht von daher gesehen kein Handlungsbedarf.

    Gruß aus dem Ruhrgebiet

    Hartmut

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    Gruß aus dem Ruhrgebiet Hartmut

  8. #18
    Erfahrener Benutzer Roboter Genie
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    Hallo
    dass man keine Steuern auf seine Einnahmen
    Auch wenn man sich als "Kleinunternehmer" angemeldet hat, muß man Steuern zahlen.
    Als "Kleinunternehmer" darf man keine Mehrwertsteuer ausweisen, MwSt darf also auch nicht auf der Rechnung erscheinen.
    Wenn doch MwSt auf der Rechnung erscheint, muß sie ans Finanzamt abgeführt werden.
    Das dumme ist nur, daß der "Kleinunternehmer" auch keine gezahlte MwSt erstattet bekommt.
    Mit freundlichen Grüßen
    Benno
    Wo man nicht mit Vernunft handelt, da ist auch Eifer nichts nütze; und wer hastig läuft, der tritt fehl.
    Ein König richtet das Land auf durchs Recht; wer aber viel Steuern erhebt, richtet es zugrunde

  9. #19
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    Und das ist auch der einzige Unterschied zum "normalen" Einzelunternehmer (DE). Ich würde empfehlen - gerade wenn man an Firmen verkaufen will - nicht als Kleinunternehmer nach §19 zu arbeiten, da viele Firmen wert auf ausgewiesene MwSt legen.

    Zu meinem Problem nochmal:
    Erstmal nochmal recht herzlichen Dank an alle die geantwortet und geholfen haben. Ich bin mit meinen Bekannten jetzt so verblieben, dass ich ihnen helfe, einen etablierten Hersteller zu finden der die Türöffnung anbietet.

    Ich selbst werde dann nur noch das Abrechnungsterminal entsprechend zu meiner Software bauen so dass es kompatibel mit den Karten des anderen herstellers ist. Damit sollte ich keine Probleme haben, da die Spannungsversorgung dafür dann vom USB-Port kommt....

    Danke nochmal!!

    Beste Grüße,
    Lemon

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