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							Der Händler muß 2 jahre Gewährleistung geben. Allerdings muß nach 6 Monaten im Zweifelsfall der Kunde Nachweisen, dass der Fehler schon von vornherein vorhanden war.  Bei Schäden, die durch fasche Bedienung entstanden sein könnten, kann sich der Händler/Hersteller also theoretisch rausreden, wenns kein bekannter Fehler ist. Die meisten Hersteller stellen sich aber nicht an.
						 
 
 
 
 
 
 
 
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
		
		
		
		
			
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