Eine generelle Zulassung oder nicht Zulassung wird es wohl nicht geben. Es kommt halt darauf an was man damit macht. Was für einen Luftbefeuchter gut ist, muß nicht im Herzschrittmacher erlaubt sein.

I2C hat schon man den Vorteil, das dort eine begrenzete Anstiegsgeschwindigkeit vorgesehen ist, und damit das EMV Problem nicht so groß sein sollte.