Die Auskunftsstelle des Informations- und Wissensmanagement Zoll beantwortet allgemeine Anfragen von Privatpersonen und
Unternehmen zu den verschiedensten Bereichen des Zollrechts. Dies umfasst auch Informationen zur Nutzung und Anwendung
des Elektronischen Zolltarifs einschließlich der unverbindlichen Einreihung von Waren in Einzelfällen.
Die Auskunftstätigkeit umfasst aber nicht die Einreihung umfangreicher Warensortimente, Produktkataloge und dergleichen.
Von daher bitte ich, demnächst davon abzusehen, uns Listen von Waren zur Einreihung vorzulegen. Sollten Sie einen
einzelnen Problemfall haben, werden wir Ihnen gern weiterhelfen.
Die Zollbestimmungen, u.a. Zollsätze, sind insbesondere davon abhängig, welcher Zolltarifnummer (auch Codenummer
genannt) eine Ware zuzuordnen ist.
Die Einreihung der Ware, einschließlich der Anzeige der geltenden Abgabensätze ("Maßnahmen"), können Sie im
elektronischen Zolltarif wie folgt vornehmen:
(
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steue...ine/index.html,
dann auf "1. Auskunftsanwendung" klicken und zur Einfuhr wechseln.
Unter Einreihung findet sich ein Stichwortverzeichnis, mit dem man die meisten Waren finden kann.
Mit der/den vorgeschlagenen Position/en kann man direkt in das Warenverzeichnis (Nomenklatur) wechseln.
Danach reihen Sie Ihre Ware anhand der entsprechenden Warenmerkmale bis zur 11-stelligen Codenummer ein (bei
zutreffender Zeile auf das "+" klicken).
Wenn links kein "+" mehr erscheint, sondern ein kleines weißes Blatt Papier mit einer blauen Weltkugel, können Sie unter
Maßnahmen
(Zeile darunter, blaue Schrift mit hinterlegtem Link) die Abgabensätze (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, ggf. sonstige
Abgaben) und weitere Zollbestimmungen einsehen.
2 Beispiele:
Kugellager:
Codenummer: 8482 1090 00 0
Zoll: 8 %
Einfuhrumsatzsteuer: 19 %
Kugelumlaufspindeln aus Stahl:
Codenummer: 8487 9059 90 0
Zoll: 1,7 %
Einfuhrumsatzsteuer: 19 %
Im Übrigen veröffentlicht das Statistische Bundesamt jährlich ein Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik. Auch
hier finden Sie die für Ihre Waren in Betracht kommenden Warennummern (8-stellig). Das Warenverzeichnis kann u.a. über
den Buchhandel bezogen werden (s.a.
www.destatis.de).
Hinweis:
Sofern Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft erhalten möchten, können Sie diese beim Hauptzollamt Hannover,
Waterloostraße 5, 30169 Hannover beantragen. Einzelheiten dazu finden Sie unter Zoll online > Zoll und Steuern > Zölle >
Zolltarif der Gemeinschaft > Verbindliche Zolltarifauskünfte.
Die Einfuhrabgaben werden wie folgt berechnet:
A) Abgabenbetrag Zoll (Euro)
Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro, ab Verkäufer /Versender
(d.h. der Preis, der dem Verkäufer gezahlt wird)
+ Kosten bis zur Grenze der Europäischen Gemeinschaft
(insbesondere Fracht/Versicherung)
= Zollwert (Bemessungsgrundlage für Zoll)
* Zollsatz laut EZT-online = Abgabenbetrag Zoll (Euro)
B) Abgabenbetrag EUSt
Zollwert
+ Abgabenbetrag Zoll (Euro) aus A)
+ Frachtkosten bis zum ersten inländischen Bestimmungsort
= Einfuhrumsatzsteuerwert (Bemessungsgrundlage für EUSt)
* Einfuhrumsatzsteuersatz laut EZT-online = Einfuhrumsatzsteuer
(Anmerkung: aktuelle Umrechnungskurse können Sie wie folgt ermitteln:
http://www.zoll.de/ dann in der rechten Spalte
die Rubrik Umrechnungskurse wählen)
Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
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