Hi!
Deine Überschrift ist wie immer Katastrophal!
Rechtliches:
Von WikipediaDer Betrieb und der Besitz rein akustischer Abhörgeräte ist nicht verboten. Dies gilt auch für drahtgebundene Anlagen, die nicht mit Hochfrequenz betrieben werden. Allerdings darf das nicht-öffentlich gesprochene Wort nicht mitgeschnitten werden.
Der Besitz von Abhörgeräten auf Frequenzen unter 27 MHz (VLF, LW, MW und KW) ist ohne Einschränkungen zulässig. Dies gilt aber nicht für den Empfang von Frequenzen über 30 MHz, da diese auch u.a. von der Polizei intensiv genutzt werden.
Bei drahtlosen Geräten ist die Situation wie folgt: CB-Funkgeräte, Handys und alle allgemein verkäuflichen Geräte dürfen von jedermann gekauft und - aber nicht zur Überwachung des nicht-öffentlich gesprochenen Wortes - verwendet werden. Geräte, die in den Amateurfunkbändern arbeiten, dürfen nur von lizenzierten Amateurfunkern betrieben werden.
Andere Geräte dürfen nur von Inhabern entsprechender Lizenzen benutzt werden oder ihr Betrieb ist gänzlich untersagt.
MfG
Basti
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