Sorry, aber das klingt für mich als Begründung ein wenig naiv.Zitat von bomb007
Die Betriebserlaubnis erlsicht soweit ich weiss schon bei weit trivialeren Änderungen als du da planst.
Die Frage dabei ist dann allerdings ob das Getriebe und das was vom originalen Gestänge übrig bleibt auch für ausgelegt ist.und elektronisch schalten geht schneller als der mensch die gänge rein reißen könnte...
Bei so einer Schaltung würde mir das Schalten ja aschon fast wieder Spass machen und ich würde stattdessen versuchen die Kuppelei loszuwerden.Noch zum Funktionsprinzip: Es geht um einen VR6-Motor der über Bowdenzüge angesteueret wird... das heißt es gibt nur die X-Richtung für jeden Motor der zurück gelegt werden muss... nur vor und zurück.... daher geht mit nur 2 Stellmotoren
So ein Taster dürfte bei vielen Autos schon vorhanden oder mindestens vorbereitet sein, weil ein Tempomat auch gerne Bescheid weiss, wenn man die Kuppung tritt.Thema Kupplung: Das müsset so geregelt werden, dass an dem pedal ein Taster ist... erst wen der gedrückt ist und bleibt wird das Signal für die Stellmotoren weiter geleitet...
Wenn man sich manuell verschaltet, korrigiert man das normalerweise recht schnell. Wenn ein Überholvorgang dadurch schon tödlich endet, war der Überholvorgang sicher nicht das, was man unter vernünftigem Überholen versteht.Und kleinste Fehlfunktion kann schlecht sein: was ist es den wenn ich mich beim auto fahren verschalte... das ist nix anderes als wenn sich die Stellmotoren verschalten....
Bei der hier geplanten automatischen Schaltung würde ich aber davon ausgehen, dass es diesen "kleinen Verschalter" nicht gibt.
Entweder die Automatik schaltet gar nicht, weil die Kupplung nicht getreten wurde, oder sie schaltet und wenn der Gang dann nicht raus, bzw, reingeht gibt's Späne.
Mit einer Konstruktion die ab- und an mal ein paar Fehlversuche beim Schalten hinlegt würde ich mich gar nicht est auf die Strasse begeben, selbst wenn der Fehler irgendwie so abgefangen würde, dass es keine Späne gibt.
Ich glaube schon, dass das machbar ist, würde mich aber als erstes mal genauer informieren, wie das wirklich mit der Betriebserlaubnis ist.
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