@Küchenschabe: Das mit der Zulassung ist Unsinn. Es gibt solche Regelungen möglicherweise für Wettbewerbe, die Modifikationen am Motor untersagen.
Die sachgemäße Verwendung einer Ware beeinflußt die Gewährleistung nicht. Die Entstörung sollte zwar so nah am Motor erfolgen wie möglich, aber nicht unbedingt im Inneren. Jeweils ein Kondensator von jedem Pol zum Gehäuse und einen von Pol zu Pol.
Eventuell könnte man sogar argumentieren, daß Du dazu gesetzlich verpflichtet bist, da Dir, wie ich annehme, eine Lizenz zum Betrieb eines Störsenders fehlt.
Gruß
Michael
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