Zitat Zitat von arnold
Ich habe den Akku als gebraucht bei Ebay ersteigert.
Er sollte 1 Jahr alt , bis zuletzt in einer Alarmanlage tätig gewesen und in einwandfreien Zustand sein.
Die Aussage "hat einwandfrei funktioniert" sollte bei einem komplett zerstörten Akku für die Reklamation reichen.

Ist der Anbieter Händler oder Privat?
Wurde bei Privat die Sachmängelhaftung ausgeschlossen?

Bei Privatverkauf mit ausgeschlossener Sachmängelhaftung ist das mit der Altersangabe nicht so wichtig: Wenn der VK behauptet, der Akku sei nur ein Jahr im Einsatz gewesen, kann man das kaum widerlegen - wie langer der vorher vielleicht beim Händler im Lager gelegen hat ist dem VK nicht anzurechnen.

Die Angabe "in einwandfreiem Zustand" dürfte aber wohl wider besseres Wissen erfolgt sein, da hilft der Ausschluss der Sachmängelhaftung nicht.