@MichaelM
Such mal danach,ich finde nullkommanix.Zitat von Ratber
@Arnold
Ja,die Gerichte ticken halt anders.Dem soll ich nun beweisen das der Akku älter als 1 Jahr ist.
Mit diesem Zahlencode ist der Richter jedenfalls nicht zufrieden.
Wie könnte man das Alter beweisbar herausfinden ?
Das mag daran liegen das der richter meist ganz und gar nicht Fachmann ist denn wenn er nur ein bisken Ahnung hätte würde er allein aus dem Gewicht des akkus (Trockenes Gel) schnell schliessen können das der Klumpen Asbachuralt und damit nicht wie beschrieben Einsatzfähig ist.
Da er das nicht ist wird er sich auf der sicheren Seite halten und das Datum fordern.
Wie gesagt finde ich nirgends einen Hinweis auf die Marke Yaohu.
Das wird schwer werden.
PS:
Wer ist "Robert Einstein" ?
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